Wintereinbruch im Frühling - Vermieter darf Heizung nicht abstellen

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Wintereinbruch im Frühling - Vermieter darf Heizung nicht abstellen
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Die Heizung darf nicht zu früh abgestellt werden.

Wird es im Frühling noch einmal richtig kalt, müssen Mieter in ihren Wohnungen nicht frieren. Denn Vermieter dürfen die Heizungsanlage nicht zu früh abstellen.

Laut Rechtsprechung muss in allen Räumen der Wohnung tagsüber von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden können. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr darf der Vermieter die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren. Maximal 18 Grad müssen aber möglich sein. 

Sollte die Heizung ganz oder in einzelnen Räumen nicht funktionieren, muss der Mieter seinen Vermieter darüber unverzüglich informieren.
Der Vermieter muss dann die Heizung reparieren lassen. Tut er das nicht oder dauert die Reparatur lange, rechtfertigt das eine Mietminderung. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach dem Umfang des Ausfalls.

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