Frühlingswetter genießen: Aber was ist noch erlaubt?

- Quelle: dpa/wetter.com
Bund und Länder haben sich auf einheitliche Corona-Regeln geeinigt.
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Das Wetter würde gerade eigentlich viele Menschen nach draußen locken. Doch aufgrund der Coronakrise gibt es einige Einschränkungen. Viele sind unsicher: Was darf man noch, was ist verboten?

Der Frühling bricht jetzt so richtig durch in Deutschland. Am Sonntag werden im Südwesten des Landes über 20 Grad erwartet. Aufgrund der Coronakrise gelten jedoch noch immer strenge Ausgangsbeschränkungen sowie ein Kontaktverbot in Deutschland.

Es wird befürchtet, dass sich aufgrund des sonnigen Wetters bei milden Temperaturen zahlreiche Menschen nicht an die Maßnahmen halten werden. Zudem stehen die Osterfeiertage an, an denen normalerweise viele verreisen oder Tagesausflüge machen.

Was jetzt verboten und was noch erlaubt ist, fassen wir in diesem Artikel zusammen. 

Kontaktverbot in Deutschland: Diese Regelungen gelten für alle

Vorerst bis zum 19. April bleiben die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens laut Bundesregierung bestehen. Auf der Webseite der Bundesregierung wird ausdrücklich betont, dass die Regeln auch über die Osterfeiertage gelten. So heißt es: "Minimieren Sie Ihre Kontakte auf das absolut Notwendige. Verreisen Sie nicht – weder ins Ausland noch im Inland, auch nicht zu Verwandten."

Diese Beschränkungen gelten für Deutschland im Detail:

  • In der Öffentlichkeit muss zu anderen Menschen als den Angehörigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Der Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
  • Weiter möglich sind: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere und individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
  • Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen sowie in Wohnungen oder privaten Einrichtungen sind nicht erlaubt.

All diese Regeln werden von der Polizei und Ordnungsbehörden überwacht. Bei Verstößen muss mit Sanktionen gerechnet werden. Diese können von Geld- bis zu Freiheitsstrafen reichen.

Welche Betriebe und Läden jetzt geschlossen bleiben

Gastronomiebetriebe sind großteils geschlossen. Es ist derzeit lediglich möglich, Speisen abzuholen und nach Hause zu nehmen oder sich Essen von Lieferdiensten bringen zu lassen. Zudem sind Betriebe aus dem Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios oder Massagepraxen geschlossen.

Auch betroffen von den Beschränkungen sind: Bars, Clubs, Opern, Theater, Museen, Konzerthallen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Kinos sowie Anbieter anderer Freizeitaktivitäten, die drinnen oder draußen stattfinden würden. Geschlossen bleiben zusätzlich Sporteinrichtungen, Schwimm- und Spaßbäder und Spielplätze.

Auf diese Weise soll vermieden werden, dass die Menschen trotz Beschränkungen ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Die Verbreitung des Coronavirus soll schließlich weiterhin unbedingt verlangsamt werden. Daran ändern auch das schöne Wetter oder die Feiertage nichts.

Was kann ich dann draußen überhaupt machen?

In den sozialen Netzwerken verbreiten sich gerade nicht grundlos Hashtags wie #Bleibtzuhause oder #Stayathome. Denn nur wenn sich momentan alle an die Regeln halten, können wir das Gesundheitssystem in Deutschland entlasten und so Leben retten. Soziale Distanzierung bleibt also das Gebot der Stunde!

Grundsätzlich solltest du deshalb immer hinterfragen, ob du gerade wirklich raus musst und vor allem wohin du deinen Spaziergang machst. Vermutlich haben nämlich viele Menschen die Idee, am Wochenende bei sonnigem Wetter einen Spaziergang durch den Park oder an einem See zu machen. Dann ist es oft nicht mehr möglich, den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu den Mitmenschen einzuhalten. Entdecke folglich lieber wenig frequentierte Orte in deiner Umgebung und genieße dort die frische Luft.

Bist du dir nicht sicher, ob du deine geplante Aktivität durchführen kannst, solltest du dich unbedingt bei den offiziellen Behörden deiner Region informieren. Diese fassen auf ihren Webseiten Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammen. Aufgrund der individuellen Regelungen der Bundesländer, können sich einzelne Aspekte dieses Artikels von den Regelungen deines Wohnortes unterscheiden.

Ideen für Outdoor-Aktivitäten trotz Kontaktverbot

Bei schönem Frühlingswetter wollen wir natürlich trotz allem ein wenig Sonne und frische Luft genießen. Folgende Dinge kannst du trotz Kontaktverbot gerade machen, wenn du vorsichtig bist und die geltenden Einschränkungen beachtest.

Wie frühlingshaft die kommenden Tage werden, erfährst du im aktuellen 7-Tage-Trend:

7-Tage-Wetter: Wann wird es wieder wärmer nach dem Kälteschock?
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Grillen

Bist du in der glücklichen Position, einen Balkon oder einen Garten zu haben, kannst du am Wochenende den Grill anschmeißen und die Frühlingssonne genießen. Dabei gilt jedoch: Du darfst dich lediglich mit Personen auf deinem Grundstück aufhalten, die mit dir zusammenleben. Nachbarn oder Freunde dürfen also nicht eingeladen werden.

Eisessen

Ein Eis zum Mitnehmen ist weiterhin erlaubt. Beim Anstehen musst du jedoch unbedingt auf den Mindestabstand achten und nach dem Kauf solltest du weitergehen, sodass keine Grüppchen entstehen.

Tweet des bayerischen Innenministeriums

Bewegung an der frischen Luft

Bewegung an der frischen Luft ist gesund und vor allem die Sonne tut unseren Gemütern jetzt richtig gut. Aus diesem Grund ist dies auch weiterhin in ganz Deutschland erlaubt.

Mache doch zum Beispiel eine Fahrradtour oder eine kleine Wanderung zu Orten, die sich in der Nähe befinden, du aber bisher noch nie besucht hast. Dabei solltest du jedoch wiederum keine Routen wählen, die häufig als Wochenendausflug von vielen genutzt werden, damit auch hier der Mindestabstand eingehalten werden kann und sich nicht zu viele Menschen an einem Ort aufhalten.

Arbeite an deinen Fotografie-Künsten

Die Natur blüht auf und bietet gerade unglaublich viele tolle Motive für Frühlingsfotos. Beschäftige dich doch während einem Spaziergang mit deiner Kamera. Du wirst merken: Dir fallen viele tolle Details ins Auge, die du sonst übersehen hättest.

Machst du schöne Aufnahmen, kannst du diese übrigens auch in unserer Facebook-Gruppe "Wetter-Momente" teilen.

Garten oder Balkon auf Vordermann bringen

Zwar sind viele Baumärkte und Gartencenter in Deutschland derzeit geschlossen, einige Arbeiten lassen sich jedoch sicher trotzdem schon durchführen.

Sommerzeit: Reifen wechseln

Du kannst die freie Zeit auch nutzen, um die Reifen deines Autos zu wechseln. Von Oktober bis Ostern soll man schließlich die Winterreifen am Auto lassen. Nun ist es also soweit, Schnee ist keiner mehr in Sicht und die Sommerreifen sind wieder an der Reihe.

Gutes tun und anderen helfen

Auch wenn wir gerade in einer Krise stecken, kannst du deine freie Zeit nutzen, um anderen zu helfen, die besonders bedürftig sind. Stelle beispielsweise ein Paket mit Kleidung und Essen zusammen und informiere dich, ob es in deinem Wohnort einen Gabenzaun gibt. In vielen Städten wurden welche eingerichtet, damit sich Obdachlose und Bedürftige daran bedienen können.

Gabenzaun in Düsseldorf

Auch Blutspenden ist weiterhin erlaubt, auch dafür kannst du das Haus verlassen. Wie du anderen Menschen noch helfen kannst, erfährst du im Artikel:

Coronavirus in Deutschland: So kannst auch du helfen

Strengere Regeln in Bayern, Sachsen und dem Saarland

In Bayern, Sachsen und dem Saarland gelten zusätzlich zum Kontaktverbot strengere Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen vier Wände ist hier nur noch mit triftigem Grund gestattet. Darunter fallen beispielsweise Einkäufe, Arztbesuche und der Weg zur Arbeit, sollte kein Homeoffice möglich sein. Wer kontrolliert wird, muss genau angeben können, weshalb er sich nicht zu Hause befindet.

Wer sich bewegen will, soll nur zum Zweck eines Spaziergangs oder einer Joggingrunde das Haus verlassen. Dabei sollte man möglichst immer in der näheren Umgebung der eigenen vier Wände bleiben und einen Ausweis dabei haben. Jedoch sollte man darüber hinaus beispielsweise kein Picknick im Park veranstalten oder Ähnliches. Übrigens sind in diesen Bundesländern auch Spritztouren mit dem Auto oder Motorrad verboten, auch wenn das Wetter dazu einlädt.

In Bayern gelten außerdem verschärfte Regeln: Hier darf man sich wirklich nur mit Menschen, mit denen man zusammenlebt, draußen aufhalten. Im Rest von Deutschland darf man sich mit maximal einer weiteren Person, die nicht mit im Hausstand lebt, treffen. 

Sonderreglung für Mecklenburg-Vorpommern über Ostern

Die Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen nach Angaben von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ab Freitag die Kontrolldichte zur Einhaltung der Corona-bedingten Reisebeschränkungen. Damit reagiere man auf den Start der Osterferien in einigen Bundesländern, sagte Caffier. Obwohl touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern schon seit Mitte März prinzipiell untersagt sind, rechnen die Behörden mit einer zunehmenden Zahl von Versuchen, zumindest für Tagesausflüge an die Küste zu kommen.

Verstöße gegen Reise-, Kontakt- und Öffnungsbeschränkungen würden fortan auch im Nordosten mit Bußgeldern belegt. Deren Spanne reiche von 100 bis zu 5000 Euro.

Am Donnerstag hatte sich die Landesregierung in Schwerin entschlossen, zu Ostern die Reisebeschränkungen auch für Einheimische zu verschärfen. So sind von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag Tagesausflüge zu beliebten Badeorten an der Küste oder in der Seenplatte allen und nicht mehr nur Auswärtigen untersagt.

Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer

Nach und nach werden derzeit in den Bundesländern Bußgeldkataloge eingeführt, damit die Regeln zum Kontaktverbot bzw. zur Ausgangsbeschränkung wirklich überall eingehalten werden. Bei wiederholten Verstößen kann eine Geldstraße von bis zu 25.000 Euro laut Infektionsschutzgesetz fällig werden. 

In folgenden Bundesländern gibt es bislang einen Bußgeldkatalog: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In Niedersachsen wurde die Einführung eines Bußgeldkatalogs ebenfalls für die kommenden Tage angekündigt.

Für folgende Vergehen wird unter anderem nun in den Bundesländern Bußgeld verlangt. Die nachfolgende Liste bildet Richtwerte der einzelnen Bundesländer ab.

  • Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten 25 bis 500 Euro
  • Öffentliche Ansammlung von mehr als 2 Personen: 25 bis 500 Euro
  • Wiederholter Verstoß gegen Kontaktverbot: ab 50 Euro
  • Einnahme von Speisen in der Nähe der gastronomischen Einrichtung: ab 150 Euro
  • Verstoß gegen geltendes Besuchsverbot: 200 bis 2000 Euro
  • Weiterbetrieb von Verkaufsstellen ohne Genehmigung: ab 2500 Euro
  • Wiederholter Weiterbetrieb von Einrichtungen ohne Genehmigung: bis zu 25.000 Euro

Zudem regelt das Infektionsschutzgesetz (IfsG) bundesweit Bußgeld- und Strafbestimmungen, die im Falle von Verstößen verhängt werden können. Wer beispielsweise vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit durch beispielsweise Missachtung des Versammlungsverbots beiträgt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Bitte beachte, dass diese Liste nur einen Teil der Vergehen abbildet und einzelne Bundesländer noch weitere Verstöße gegen die Maßnahmen ahnden.

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