Lieferengpässe beim Strom: Was du nun tun kannst

- Frederic Schwarz - Quelle: CHIP
Lieferengpässe beim Strom: Was du nun tun kannst
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Lieferengpässe und Notversorgung: Die Strompreise steigen enorm.

Durch steigende Energiepreise und Lieferengpässe geraten viele Energieunternehmen gerade in Schwierigkeiten. Teilweise fallen Kund:innen schon in die Ersatzversorgung. Was du nun tun kannst.

Die Strombörse verzeichnet 2021 die höchsten Strompreise seit mindestens 20 Jahren. 500 Euro und mehr kostet eine Megawattstunde im vergangenen Jahr. Das sind Preise, wie sie sonst nur der Großhandel in einzelnen Stunden zu zahlen hatte, zitiert CHIP das energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI).

Lieferengpässe sorgen zudem für Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Die Folge: Einige Stromanbieter haben zunehmend Probleme, ihre Kund:innen zu beliefern, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW zu CHIP. Einzelne Stromanbieter sind mittlerweile sogar insolvent.

Für Kund:innen wird es dann richtig teuer

Das stellt ein großes Problem für Kund:innen dar. Sie verlieren so ihren bisherigen Energieversorger und fallen in die Ersatzversorgung. Und diese Ersatzversorger verlangen von diesen Neukunden nun Strompreise, die um ein Vielfaches höher liegen als die der Bestandskunden. Doch was können Verbraucher:innen dagegen tun?

Den aktuellen Status festhalten

Wenn ein Versorger ankündigt, die Belieferung einzustellen, gilt es zu handeln. Sinnvoll ist es, sich den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt zu notieren. Denn das kann bei späteren Abrechnungen helfen. Im Zweifel kann auch versucht werden, den Zählerstand zu rekonstruieren, so der Experte der Verbraucherzentrale zu chip.de.

Ebenfalls wichtig ist es, dass Verbraucher:innen ihren Dauerauftrag zur Einzugsermächtigung widerrufen. Denn dann kann der Anbieter auch nicht länger Zahlungen abbuchen.

Vergleichsportale helfen bei der Suche nach einem neuen Anbieter

Während die Grundversorger früher als eher teuer galten, hat sich diese Verhältnismäßigkeit durch die steigenden Preisniveaus relativiert. "Suchen Sie nach günstigen Alternativen", rät Sierverding und verweist dabei auf Vergleichsportale als Helfer. Vorher sollte man nur prüfen, wie hoch der eigene Verbrauch ist und wie viel man aktuell für den Strom zahlt.

Auch in der Ersatzversorgung muss man nicht zu viel zahlen

Eine durch den Grundversorger vorgenommene Belieferung in der Ersatzversorgung kann fristlos gekündigt werden. Sind drei Monate in der Ersatzversorgung vergangen, werden Verbraucher:innen dann automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet. Und auch dieser Tarif lässt sich jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.

Besteht Anspruch auf Schadensersatz?

Wenn der bisherige Anbieter die Belieferung einfach einstellt, dann ja, so die Verbraucherzentrale NRW. "Dabei handelt es sich um eine Vertragsverletzung", sagt Sieverding. "Das ist rechtlich unzulässig."

Ein Schaden kann zum Beispiel dann entstehen, wenn die Belieferung durch den Grundversorger nur zu einem höheren Preis als im ursprünglich vereinbarten Tarif möglich ist. Der Schaden wird dann als die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem neuen höheren Preis der Belieferung gemessen.

"Den Schaden müssen Kund:innen gegenüber dem Anbieter darlegen und Ausgleich einfordern", sagt Sieverding. Die entsprechenden Musterbriefe stellen die Verbraucherzentralen zur Verfügung.

Einen entsprechenden Musterbrief kannst du hier abrufen.

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