Wenn Unwetter den Urlaub zerstören: Diese Rechte hast Du als Reisender

- Quelle: dpa/wetter.com
Unwetter können heftige Schäden an Autos verursachen.
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Unwetter in der Urlaubszeit: Ein Alptraum! Doch welche Rechte hat man, wenn die Reise buchstäblich ins Wasser fällt und wie hat der Veranstalter zu reagieren?

In Chalkidiki in Griechenland wütet ein heftiges Unwetter, an der italienischen Adriaküste werden Strände verwüstet, wie dieses Video von der Insel Chalkidiki zeigt:

Kapitale Unwetter in Chalkidiki fordern mehrere Todesopfer
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Nach solch großen Zerstörungen am Urlaubsort wie aktuell in Südeuropa stehen viele Reisende vor der Frage, wie es weitergeht und welche Rechte sie als Urlauber haben.

Urlaubsabbruch bei Unwettern möglich

Vor Ort bereits betroffene Pauschalreisende sollten zunächst beim Veranstalter erfragen, ob dieser sie an einen vergleichbaren Ort in der Region bringen kann, rät der Reiserechtler Paul Degott. Ist das nicht möglich, könnten sie den Urlaub abbrechen und sich vorzeitig zurückbefördern lassen. Die Kosten dafür trage der Veranstalter.

Bei Unwettern vor der Reise den Veranstalter kontaktieren

Steht die Reise erst noch bevor, sollte man den Reiseveranstalter kontaktieren und fragen, wie die Situation vor Ort ist: Kann die Reise noch ordnungsgemäß stattfinden? Lässt sich das bezweifeln, könnten Urlauber aufgrund außerordentlicher Umstände vom Reisevertrag zurücktreten und bekämen den Reisepreis erstattet, sagt Degott.

Schlechte Karten für Individual-Reisende

Wer individuell - also nicht über einen Veranstalter - ein Hotel oder zum Beispiel einen Mietwagen gebucht hat, besitzt schlechtere Karten.
Dann müsse man schauen, was nach Landesrecht geht und versuchen, Ansprüche durchzusetzen. Das sei "tendenziell schwierig", so Degott.

Pauschalurlauber sind bei Unwettern auf der sicheren Seite

Pauschalurlauber dagegen haben das deutsche Recht im Rücken. Dies sieht auch umfangreiche Informationspflichten des Veranstalters vor, erklärt der Experte. Das schließt aus seiner Sicht ebenso Warnungen vor schweren Unwettern ein.

"Er muss - und das kann er auch, denn er hat Reiseleiter vor Ort - gucken, was in dem Urlaubsgebiet geschieht und was als Risiko auf den Reisenden zukommen könnte", sagt Degott. Entsprechend müsse der Veranstalter Urlauber informieren und auch proaktiv Vorschläge zum Umgang mit dem Problem machen.

Reisende sollen sich nicht allein auf den Veranstalter verlassen

Allein auf den Veranstalter verlassen sollten sich Reisende aber nicht: Sie können sich am Urlaubsort auch selbst auf dem Laufenden halten, ob in der Region möglicherweise Unwetter drohen. Einen Überblick für einen großen Teil Europas bietet dazu die Website meteoalarm.eu, die für Regionen in mehr als 30 Ländern Warnhinweise auf Englisch und in der Landessprache anzeigt.

Bei Unwettern im Urlaub die Unterkunft nicht verlassen

Grundsätzlich gilt: Bei Warnungen zum Beispiel vor schwerem Sturm oder schweren Gewittern sollten Urlauber unbedingt Schutz suchen und am besten in ihrer Unterkunft bleiben, rät Uwe Kirsche vom DWD. Sie sollten das Unwetter keinesfalls als Foto-Gelegenheit begreifen und nicht versuchen zum Beispiel am Strand spektakuläre Bilder zu machen.

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