Was Sie im Stau beachten sollten

- Quelle: dpa
Was Sie im Stau beachten sollten
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Es ist Ferienzeit und viele verreisen in die unterschiedlichsten Regionen mit dem Auto. Staus auf der Autobahnen sind vorprogrammiert. Dabei sind ein paar Regeln zu beachten.

Staus sind nervig, vor allem wenn man mit der Familie längst am Strand liegen oder in den Bergen wandern möchte. Wenn Sie als Fahrer im Stau stehen, sollte Sie Folgendes beherzigen:

Rettungsgasse?
Es ist eine der wichtigsten Regeln im Stau: Bildet sich ein stockender oder stehender Verkehr auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse zwischen der linken und rechten beziehungsweise mittleren Fahrspur freigemacht werden. Falls es sich nicht nur um einen Stau aufgrund eines erhöhten Verkehrsaufkommens handelt, sondern durch einen Unfall, können dadurch Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen zum Ort des Geschehens vordringen.

Diese Verhaltensweise klingt sehr naheliegend, leider wird sich dennoch oft nicht daran gehalten. Das kann auch Konsequenzen haben, denn bei einem geahndeten Verstoß gegen die Einhaltung der Rettungsgasse ist ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zu zahlen.

Freisprechanlage?
In Zeiten der intensiven Nutzung von Smartphones ist dies ein sehr wichtiger Punkt: Selbst beim Stillstand im Stau darf nicht zum Handy gegriffen werden und schon gar nicht telefoniert werden. Auch wenn man sich per Apps oder Websites über den aktuellen Stau informieren möchte – was sogar verständlich ist – so ist dies nicht erlaubt. Der Grund liegt auf der Hand: Der Fahrer wird vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann Auffahrunfälle produzieren, den wieder anrollenden Verkehr behindern und vieles mehr.

Die Ausnahme wäre, wenn der Motor nicht mehr läuft. Andernfalls darf nur telefoniert werden, wenn eine Freisprecheinrichtung benutzt wird. Bei Missachtung dieses Gesetzes droht eine Geldstrafe von 60 Euro und zusätzlich gibt es noch einen Punkt in Flensburg.

Im Auto bleiben?
Egal wie warm es ist, egal wie lange Sie bereits im Stau stehen und der Rücken schmerzt, das Aussteifen aus dem Fahrzeug ist auf der Autobahn nicht erlaubt. Die Fahrbahn ist lediglich für den Verkehr vorgesehen.

Die Ausnahme stellt ein Unfall dar, den Sie als Ersthelfer sichern müssen, beziehungsweise wenn Sie erste Hilfe leisten müssen.

Besonders prekär in manchen Situationen: Selbst zum Verrichten der Notdurft darf das Auto nicht verlassen werden. Sie und Ihre Insassen müssen sich bis zum nächsten Parkplatz gedulden. Wird diese Regel nicht beachtet, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Rechts überholen?
Es ist normalerweise ein eisernes Gesetz: Überholt werden darf auf der Autobahn nur links. Doch es gibt Ausnahmen.

Hat sich die Geschwindigkeit der links befindlichen Fahrzeuge auf maximal 60 km/h verringert, darf rechts überholt werden, jedoch nur mit höchsten 20 km/h mehr als die linken Autos. Das schließt den Fall mit ein, dass sich links von Ihnen eine stehende Schlange gebildet hat. Dann dürfen Sie mit maximal 20 km/h an diesen PKWs oder LKWs vorbei fahren.


Wird sich an diese Regel nicht gehalten, gibt es ein empfindliche Strafe mit nicht nur einem Punkt in Flensburg sondern auch 100 Euro Bußgeld.

Sonderregeln für Motorräder?
Beim Überholen erschleichen sich Zweiradfahrer gern einmal vermeidliche Sonderrechte. Verständlich kann dies natürlich sein, wenn im Sommer die Sonne brennt und sich enorme Temperaturen unter der Motoradkleidung ergeben.

Trotz allem, Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer dürfen im Stau nicht zwischen stehen Fahrzeugen hindurchfahren. Hier geht es schlicht weg um die Sicherheit aller Fahrzeuge und vor allem der Fahrerinnen und Fahrer der Motorräder. Auch hier drohen eine Strafzahlung in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Seitenstreifen als zusätzliche Spur?
Etwas, das ebenfalls immer wieder im Stau zu sehen ist, sind auf dem Standstreifen überholende Fahrzeuge. Das Gilt auch für den Fall, wenn Ihre Ausfahrt oder der nächste Rastplatz nur noch ein paar Hundert Meter weit entfernt sind.

Dieses Vergehen wird wie die vorangegangenen mit einem Punkt in Flensburg bestraft und zusätzlich sind 75 Euro Bußgeld zu zahlen.

Wir wünschen Ihnen natürlich eines: Kommen Sie möglichst staufrei durch ihren Urlaub. Und falls es doch zum Stau kommt, wissen Sie nun, was zu beachten ist.
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