Neue Verkehrsregeln: Hier wirst du stärker zur Kasse gebeten

- Quelle: dpa
Neue Verkehrsregeln: Hier wirst du stärker zur Kasse gebeten
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Temposünder müssen ab jetzt ein höheres Bußgeld erwarten.

Höhere Strafen für zu schnelles Fahren und sowie mehr Sicherheit für Radler und Fußgänger. Ab Dienstag gelten neue Regeln für Verkehrsteilnehmer, die vor allem höhere Bußgelder mit sich bringt.

Wer zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder auf einem Radweg hält, muss sich künftig auf härtere Strafen einstellen. Von diesem Dienstag an gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht innerorts wie außerorts strengere Ahndungen für Verstöße vor. Demnach gelten für Raser und Falschparker wesentlich höhere Bußgelder - auch Fahrverbote sollen eher verhängt werden. 

Kein Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer

Nach der neuen Verordnung darf etwa auf Schutzstreifen für Radfahrer am Straßenrand nicht mehr gehalten werden. Sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt im Fahreignungsregister, also in "Flensburg". Bisher war Halten dort bis zu drei Minuten lang erlaubt. Parken in zweiter Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, nun sind es 55 Euro. Wer dabei andere behindert oder gefährdet, riskiert sogar eine noch höhere Strafe bis zu 110 Euro.

Fahrverbot bei unerlaubter Nutzung der Rettungsgasse

Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft werden. Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten.

Über 20 km/h innerorts gibt ein Fahrverbot

Auch Raser werden künftig härter bestraft: In Ortschaften reichen von nun an 21 Stundenkilometer mehr als erlaubt, um 80 Euro Strafe, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot zu kassieren (bisher 31 km/h).

Außerorts liegt die Grenze bei 26 Stundenkilometern. Anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Außerdem: Wer bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss - innerorts wie außerorts - künftig auch mit doppelt so hohen Bußgeldern rechnen wie bisher.

Für die Verschärfung der Verkehrsregeln hagelt es von einigen Seiten Kritik:

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Mindestabstand beim Überholen

Neue Regeln gelten auch beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern. Zu ihnen muss innerorts von nun an mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts sind 2 Meter notwendig. Bislang war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.

Neue Regeln radfahrer- und fußgängerfreundlich

Mit der geänderten Straßenverkehrsordnung soll vor allem der Verkehr für Radfahrer und Fußgänger sicherer werden. Auch für Carsharing, also gemeinsam genutzte Autos, und Autos mit Elektro-Antrieb soll es Vorteile geben. Für sie können etwa Parkplätze künftig einfacher ausgewiesen werden.

Durch die neuen Regelungen könnte auch die Umwelt profitieren, da mehr Menschen auf zum Beispiel das Fahrrad umsteigen. Damit könnte man jede Menge CO2 einsparen:

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