Neue Bonpflicht: Muss ich den Kassenzettel annehmen?

- Quelle: dpa
Die Bonpflicht gilt ab dem 1. Januar 2020.
Initialisierung des Players
fehlgeschlagen!
Bitte aktivieren Sie Flash!
Kontakt & Support
 

Seit Beginn des neuen Jahres 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Belegausgabepflicht. Die Kritik daran ist groß. Doch auch in der Umsetzung gibt es noch Unsicherheiten.

Seit wenigen Tagen gilt in Deutschland die Bonpflicht. Doch häufig bestehen sowohl auf Seiten der Händler als auch der Kunden Unsicherheiten. Das musst du wissen.

Deshalb wurde die Bonpflicht eingeführt

Ob beim Bäcker, Metzger oder in der Imbissstube: Händler müssen seit Jahresbeginn bei jedem Kauf einen Kassenbon ausgeben. Nur auf Antrag können sich einzelne Betriebe davon befreien lassen. Das schreibt das neue Gesetz der Kassensicherungsverordnung vor.

Durch diese Maßnahme sollen Kassen fälschungssicher gemacht werden. Das Ziel der neuen Vorschrift ist es, Steuerhinterziehung durch die Betriebe zu verhindern.

Bonpflicht hat mehrere Nachteile

Für die Betriebe ist diese neue Regelung jedoch sehr kostspielig. Gleichzeitig wird viel mehr Thermopapier für die Kassenzettel benötigt, was auch eine Belastung für die Umwelt darstellt. 

Dieses Thermopapier wird fälschlicherweise oft im Altpapier entsorgt, obwohl es chemische Weichmacher enthält. Vor allem das umwelt- und gesundheitsschädliche Bisphenol A ist Bestandteil der Kassenzettel. Immerhin ist diese Chemikalie als Bestandteil von Thermopapier ab Januar 2020 verboten.

Seit Jahresanfang teilen Nutzer sozialer Netzwerke wie Twitter zahlreiche Fotos von regelrechten Kassenbon-Bergen. "Die Bilder, die sich in den sozialen Medien auftun, zeigen das Bild, das wir befürchtet haben", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, Daniel Schneider, der Deutschen Presse-Agentur. "Ich denke, das wird erstmal noch so weitergehen." Im Januar wolle man erneut auf die Politik zugehen. "Was da derzeit passiert, ist einfach Müllproduktion", sagte Schneider.

Muss ich den Kassenzettel annehmen und aufheben? 

In vielen Geschäften wandern die Kassenzettel in diesen Tagen direkt nach dem Erhalt in den Mülleimer. Doch manche Kunden zögern: Müssen sie ihren Bons erst entgegennehmen? 

Manche Verbraucher sammeln nun mit jedem Einkauf Kassenbelege. Aber muss das wirklich so sein? Entgegennehmen oder gar mitnehmen muss die Bons eigentlich niemand.

"Es besteht nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht, diesen unmittelbar zur Verfügung zu stellen", erklärt eine Sprecherin des Finanzministeriums. "Eine Pflicht zur Annahme des Belegs durch den Kunden sowie zur Aufbewahrung besteht nicht." Verbraucher dürfen den Zettel also einfach liegen lassen.

Anders ist es beispielsweise in Österreich: Dort müssen Kunden den Beleg nach Angaben des österreichischen Finanzministeriums bis außerhalb der Geschäftsräume mitnehmen. Vertreter der Abgabenbehörde dürfen die Einhaltung kontrollieren. Mit Bußgeldern müssen Einkaufende aber nicht rechnen, wenn sie den Beleg liegen lassen.

P.S. Bist du auf Facebook? Dann werde jetzt Fan von wetter.com!

Zur News-Übersicht Panorama
Dieser externe Inhalt steht leider nicht zur Verfügung, da er nicht kompatible Elemente (z. B. Tracking oder Werbung) zum ContentPass-Abo enthält.
Nach oben scrollen