Im Ausland gegen Corona versichert? Was Reisende wissen sollten

Die Einreisebeschränkungen für viele Länder werden nach und nach reduziert. Wer nun reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung dabei haben. Bei Covid-19-Erkrankungen zahlt diese aber nicht immer.
Wer ins Ausland fährt, sollte über eine Auslandsreise-Krankenversicherung verfügen. Diese übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt. Dies gelte in der Regel auch bei Covid-19-Erkrankungen nach einer Infektion mit dem Coronavirus.
Voraussetzung ist allerdings, dass in den Versicherungsbedingungen Pandemien nicht ausgeschlossen werden.
Kein Versicherungsschutz bei Reisewarnung
Außerdem sollte zu Reisebeginn keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das jeweilige Land bestanden haben - denn dann gibt es meist keinen Versicherungsschutz.
Besteht bei Reisebeginn eine Reisewarnung für das betreffende Land, so schließen die Tarife der Auslandskrankenversicherungen in der Regel eine Übernahme von Behandlungskosten aus, erklärt der BdV. Gibt es keine Reisewarnung, wie jetzt wieder im Fall vieler europäischer Länder, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Vertrag.
Welche Leistungen werden im Ausland übernommen?
Zu den Behandlungskosten, die eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt, gehören zum Beispiel Ausgaben für eine ambulante ärztliche Behandlung, Unterbringung und Verpflegung bei einem Klinikaufenthalt, den Transport zum nächsten Krankenhaus durch den Rettungsdienst sowie ärztlich verordnete Arzneimittel.
Es kann sich für gesetzlich Versicherte unter Umständen auch lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen. Auch diese kann Behandlungskosten im Ausland übernehmen: Der Bund der Versicherten spricht davon, dass gegebenenfalls Teilleistungen im EU-Ausland bezahlt werden könnten.
Bei einer Flugreise solltest du dich vorher informieren, welche Richtlinien an den Flughäfen gelten. Allgemeingültige Regeln haben wir in einem Video zusammengefasst:

Medizinisch notwendigen Rücktransport meist inkludiert
Wer im Falle einer Erkrankung im Ausland die Heimreise antreten möchte, kann von seiner Auslandsreise-Krankenversicherung meist nur die Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport erwarten. In besseren Tarifen zahlen Versicherer laut BdV allerdings auch für solche Rücktransporte, die nicht medizinisch notwendig, aber zumindest medizinisch sinnvoll sind. Den Angaben zufolge übernimmt eine Auslandskrankenversicherung außerdem die Kosten für einen Coronatest, wenn Behörden oder Ärzte ihn anordnen.
Bei einer nachgewiesenen Covid-19-Erkrankung kann ein Rücktransport unter Umständen aber dadurch erschwert sein, dass von den Behörden vor Ort Quarantänemaßnahmen und Reiseverbote ausgesprochen werden.
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