Neue Corona-Regeln: Das soll künftig gelten

- Quelle: dpa
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Keine Ausgangsbeschränkungen, offene Geschäfte und Gastronomie, Entscheidungsgewalt bei den Landesparlamenten und einige Neuerungen. Die neuen Corona-Maßnahmen der Ampel-Parteien im Überblick.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht. Die Pläne können sich noch ändern, falls sie im Bundesrat keine Zustimmung bekommen. Die Union droht mit Ablehnung.

Wie sich die Corona-Lage entwickelt, erfährst du in unserem Corona-Ticker!

Künftig keine Ausgangsbeschränkungen mehr, Gastronomie und Geschäfte bleiben offen

Künftig sind nach Aussage von SPD, Grünen und FDP nicht mehr möglich:

  • Ausgangsbeschränkungen
  • umfassende Schul- und Kitaschließungen
  • umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie
  • umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten
  • umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben
  • Verbote von Sportausübung

Zustimmung der Landesparalamente für einige Maßnahmen benötigt

Voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente sind:

  • Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen
  • Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen
  • Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen

Die von der Union geführten Bundeländer fordern hier mehr Möglichkeiten.

Übergangsfrist bis maximal 15. Dezember geplant

Für die in den beiden Absätzen zuvor genannten Maßnahmen, die künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angewendet werden dürfen, soll es eine Übergangsfrist nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November geben: Bis maximal 15. Dezember sollen sie für die Länder noch weiter anwendbar sein.

Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen bleiben erhalten

Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung sind:

  • Kontaktbeschränkungen
  • Abstandsvorschriften
  • Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen
  • Maskenpflicht
  • Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)
  • Hygieneauflagen für Betriebe
  • Auflagen für den Betrieb von Schulen
  • Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Neu: 3G in Verkehrsmitteln und Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Bundesweit neu dazu kommen sollen:

  • 3G am Arbeitsplatz
  • Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)
  • 3G in Verkehrsmitteln
  • Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken
  • Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Eine Verlängerung ist für folgende Maßnahmen angedacht

  • Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita
  • Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne
  • vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag
  • Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

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