Bei Hitze: In diesem Fall musst Du weniger Miete bezahlen

- Redaktion
Bei Hitze: In diesem Fall musst Du weniger Miete bezahlen
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Wenn es in der Wohnung zu heiß ist, hast Du das Recht auf eine Mietminderung.

Der diesjährige Sommer in Deutschland ist bisher außergewöhnlich warm. Oft wird es in Wohnräumen dann sehr unangenehm. In diesem Fall kannst Du die Miete mindern.

Ist es bei Dir in den Wohnräumen bei heißen Temperaturen auch ziemlich heiß? Wir klären Dich darüber auf, welche Temperaturen Du in Deinem Haus oder Deiner Wohnung ertragen musst und ab wann Du auf eine Mietminderung bestehen kannst.

Hitze in der Wohnung - Mieterrechte

Eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema gibt es nicht. Wir haben deshalb beim DMB Mieterverein München angefragt, welche Möglichkeiten Mieter haben, wenn es bei ihnen in der Wohnung zu warm ist. Doch ab wann ist es eigentlich zu warm? 

"In der Regel dürften Temperaturen von 27 Grad und darüber für den Mieter nicht mehr zumutbar sein", erklärt uns Anja Franz, die Pressesprecherin vom DMB Mieterverein München, auf unsere Anfrage hin. Im Normalfall lägen die Temperaturen in der Wohnstätte bei 20-22 Grad. 

Bei Dachgeschosswohnungen kann die Situation jedoch nochmal anders aussehen. So gibt es beispielsweise ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Leipzig, das besagt, dass man in einer Dachgeschosswohnung mit höheren Temperaturen im Sommer rechnen müsse (Az.: 164 C 6049/04). Je nach Situation kann hinsichtlich einer möglichen Mietminderung also individuell entschieden werden.

Das ähnelt übrigens den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Am Arbeitsplatz sollte der Arbeitgeber tätig werden, wenn Temperaturen von mehr als 26 Grad herrschen. Ab 30 Grad muss er spätestens aktiv werden und etwas gegen die Hitze am Arbeitsplatz unternehmen.

Mietminderung verlangen: So solltest Du handeln

"Wenn es in der Wohnung zu heiß wird, liegt ein Mangel vor, die Wohnqualität ist beeinträchtigt", bestätigt Franz. Somit stehe dem Mieter auch zu, die Miete zu mindern. Eine Mietminderung betreffe dann aber nur für die Tage, an denen die Temperaturen tatsächlich zu hoch waren. Deshalb solltest Du im Fall der Fälle daran denken, dass die zu hohen Temperaturen in Deiner Wohnung oder Deinem Haus auch bewiesen werden müssen. Deshalb sollte ein Zeuge benannt werden können oder ein Thermometer angebracht werden, das die jeweiligen Höchsttemperaturen speichern kann. 

Allerdings wäre es auch fair, zunächst mit dem Vermieter zu sprechen. Vielleicht findet sich auch eine schnelle Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Der Vermieter könnte zum Beispiel eine Klimaanlage oder Außenjalousien anbringen. Wie genau der Schutz vor Hitze geschaffen wird, ist jedoch Sache des Vermieters. 

Welche Tricks helfen, die unerträglich heißen Temperaturen in Deiner Wohnung oder auf der Arbeit gut zu überstehen, erfährst Du in diesem Video:

Bei Hitze kann man mit ein paar Tricks besser mit den heißen Temperaturen zurechtkommen.
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So wird die Mietminderung berechnet

Franz vom Mieterverein München erklärt uns bezüglich der Höhe einer Mietminderung außerdem: "Je nachdem wie heiß es in der Wohnung ist, kann die Minderungsquote bei 10-50% liegen. Sobald dem Mieter auffällt, dass die Dämmung offenbar unzureichend ist und die Temperaturen steigen, sollte er dem Vermieter dies mitteilen und gleichzeitig die Miete nur noch unter Vorbehalt bezahlen. Dann muss Protokoll geführt werden und am Ende des Monats kann er dann vom Vermieter die zu viel bezahlte Miete zurückverlangen."

Jedoch solle hinsichtlich der Höhe ein Experte befragt werden. Andernfalls könne man schnell vor einer Kündigung stehen, wenn man die Miete zu viel mindert.  

Wie Du trotz Hitze gut schlafen kannst, erfährst Du in diesem Video:

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