Was ändert sich 2020? Mehr Geld, Bundes-Teilhabe-Gesetz und CO2-Grenzwert

- Bettina Marx
Was ändert sich 2020? Mehr Geld, Bundes-Teilhabe-Gesetz und CO2-Grenzwert
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Neues Jahr, neue Gesetze!

Mit dem neuen Jahr 2020 treten neue Gesetze in Kraft. Viele dürfen sich auf mehr Geld freuen. Auf diese Änderungen solltest du dich nach Neujahr einstellen.

Wie jedes Jahr gibt es auch zum 1. Januar 2020 wieder einige Änderungen und neue Gesetze. Nicht nur Arbeitnehmer bekommen mehr Geld. Auch Familien und Menschen mit Behinderungen werden mehr unterstützt.   

Mindestlohn steigt um 5,8 Prozent 

Seit Anfang des Jahres beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde. Zum Start in das neue Jahr 2020 wird der Mindestlohnt auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Den höheren Mindestlohn erhalten alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu zählen auch Minijobber oder Rentner.    

Viele Auszubildende profitieren in Zukunft ebenfalls von einem Mindestlohn. Mit dem neuen Gesetz verdienen sie im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro. Danach steigt der Mindestlohn auf 620 Euro. Durch die höhere Vergütung soll nicht nur die Abbrecherquote gesenkt, sondern auch die Leistung der Auszubildenden anerkannt werden. Zusätzlich soll so auch die Motivation der Ausbildungsbetriebe sichergestellt werden. 

Erweiterung des Starke-Familien-Gesetzes

Kinder und Familien mit niedrigen Einkommen können im neuen Jahr 2020 mit mehr staatlichen Leistungen rechnen. Zwar trat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz bereits im Sommer 2019 in Kraft. Dieses Gesetz wird aber in einem zweiten Schritt zum Januar 2020 erweitert. 

Sowohl mit dem Kindergeld als auch mit dem Unterhaltsvorschuss wird das Existenzminimum des Kindes gesichert. Dieses Existenzminimum wird zum 1. Januar 2020 erhöht. Zudem steigen die Kinderfreibeträge um 192 Euro pro Kind. 

Durch die gesetzlichen Neuerungen sollen ärmere Kinder von höheren Sozialleistungen profitieren.

Bundes-Teilhabe-Gesetz: Bessere Leistungen für Behinderte  

Menschen mit Behinderung erhalten durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz mehr Unterstützung vom Sozialamt. So wird das Einkommen der Lebenspartner ab 2020 nicht mehr berücksichtigt. 

Außerdem dürfen Menschen mit Behinderungen freier bestimmen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen. 

Belegausgabepflicht für alle Einzelhändler

Ab 1. Januar 2020 gilt in Deutschland zudem die Bonpflicht. Einzelhändler müssen dann jeden Kassenzettel ausdrucken. Bäckereien müssen beispielsweise jedes Brötchen mit einem Kassenzettel belegen. Ziel ist es, Steuerbetrug zu erschweren. Warum die Neuerung bei vielen auf Kritik stößt, erklären wir in diesem Video: 

Die Bonpflicht gilt ab dem 1. Januar 2020.
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Neuer CO2-Grenzwert für Autos ab 2020

Fahrzeuge, die ab 2020 in der Europäischen Union neu zugelassen werden, dürfen den durchschnittlichen Höchstwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer nicht mehr überschreiten. 

Dieser durchschnittliche Grenzwert bezieht sich auf die gesamte Flotte eines Autoherstellers. Das bedeutet: Der Hersteller darf auch Modelle, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, verkaufen - vorausgesetzt andere Modelle liegen unter dem Grenzwert und gleichen den zu hohen CO2-Wert wieder aus. Anderenfalls drohen hohe Strafen.   

Der CO2-Höchstwert von 95 Gramm pro Kilometer entspricht einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 4,1 Litern. Bei einem Dieselauto sind es 3,6 Liter. 

Einen Überblick über weitere Änderungen, Termine und Events, die uns nach Neujahr 2020 erwarten, erhältst du in folgendem Video: 

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