Neue Gesetze: Das ändert sich im November 2020

- Quelle: dpa/Glomex/wetter.com
Der Bund hat neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.
Initialisierung des Players
fehlgeschlagen!
Bitte aktivieren Sie Flash!
Kontakt & Support
 

Gebäudeenergiegesetz, neue Grenzwerte und Kfz-Versicherung: Für die Verbraucher in Deutschland ändert sich im November wieder einiges. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Das Leben in Deutschland wird in den kommenden vier Wochen massiv von den neuen Anti-Corona-Maßnahmen bestimmt. Ab dem 2. November gelten strenge Kontaktbeschränkungen; Lokale, Kinos und Sportstudios bleiben geschlossen; Veranstaltungen und Hotelübernachtungen werden weitgehend verboten. Alle neuen Corona-Regeln im Detail erfährst du im Video oben.

Doch nicht nur in Bezug auf das Coronavirus gibt es Änderungen im November:

Ab November gibt's den Nutri-Score

Damit "Dickmacher" und gesunde Lebensmittel im Supermarkt leichter zu erkennen sind, startet im November das neue Logo "Nutri-Score" auf breiter Front. Neben Zucker, Fett und Salz fließen auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe und Proteine in eine Gesamtbewertung ein, die dann auf der Vorderseite der Packung in einer fünfstufigen Ampel-Skala dargestellt wird: von "A" auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes "C" bis hin zum roten "E" für die ungünstigste. 

Neue Regeln für Reise-Rückkehrer

Für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten gelten ab dem 8. November neue Quarantäne-Regeln: Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne.

Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Corona-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Quarantäne-Pflicht. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Covid-19-Symptome auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Das ändert sich bei ärztlichen Rezepten

Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen. Die Dosierung wird zum Beispiel mit "1-1-1" angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils eine Tablette einnehmen soll. Nur wenn dem Patienten ein alternativer Medikationsplan vorliegt, kann der Arzt auf eine Dosierungsanleitung auf dem Rezept verzichten.

Gebäudeenergiegesetz tritt ab 1. November 2020 in Kraft 

Im Falle einer Haussanierung waren bisher nur die VermieterInnen und VerkäuferInnen dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. 

Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz, das ab 1. November 2020 gilt, müssen künftig auch MaklerInnen den Energieausweis aushändigen. Bei einer Immobilienanzeige müssen also alle Informationen von den MaklerInnen vorgelegt werden. 

Außerdem kann eine Sanierung nur dann umgesetzt werden, wenn vorher ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer Person stattgefunden hat.  

Strengere Grenzwerte für den Textileinsatz 

Der Einsatz verschiedener Chemikalien wird am 1. November 2020 verboten bzw. zumindest eingeschränkt. Beim Einsatz in der Textilbranche gelten für 33 Substanzen, die mit hoher Wahrscheinlich krebserregend sind, strenge Grenzwerte. 

Unter anderem für diese Substanzen gelten im neuen Monat neue Grenzwerte:   

  • Cadmium
  • Chrom 
  • Arsen 
  • Blei 
  • Benzol
Dieser externe Inhalt steht leider nicht zur Verfügung, da er nicht kompatible Elemente (z. B. Tracking oder Werbung) zum ContentPass-Abo enthält.


Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel

Wie jedes Jahr ist der 30. November der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Denn die meisten Verträge haben eine Laufzeit bis Ende Dezember und die Kündigung muss einen Monat vor Vertragsende bei der Versicherung eingegangen sein. Dann ist ein Anbieterwechsel zum 1. Januar möglich. 

Beim Vergleich der Kfz-Versicherung sollte man aber darauf achten, dass der Beitrag zur Versicherung nur ein Aspekt ist. Auch Service-Leistungen beispielsweise gehören auf den Prüfstand, empfiehlt Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE) . 

Wird die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr und ein Wechsel ist erst im Folgejahr möglich. 

P.S. Bist du auf Facebook? Dann werde jetzt Fan von wetter.com!

Zur News-Übersicht Ratgeber
Dieser externe Inhalt steht leider nicht zur Verfügung, da er nicht kompatible Elemente (z. B. Tracking oder Werbung) zum ContentPass-Abo enthält.
Nach oben scrollen