Neue Corona-Regeln: Wann dürfen erkältete Schüler in die Schule?

- Quelle: dpa/Glomex
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Ohne Husten und Schnupfen kommt wohl kaum ein Schüler durch die kalte Jahreszeit. Wegen des Coronavirus gelten nun besondere Regeln, wann die Kinder und Jugendlichen dennoch in die Schule dürfen.

Leichter Schnupfen ja, schwerer Husten nein: Wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres hat das bayerische Kultusministerium Regeln zum Schulbesuch erkälteter Kinder und Jugendlicher veröffentlicht.

Bei diesen Symtpomen auf keinen Fall in die Schule

Demnach dürfen die Schüler bei leichten Symptomen wie Schnupfen und gelegentlichem Husten erst dann in die Schule, wenn sie binnen 24 Stunden kein Fieber entwickelt haben. So lange müssen sie zu Hause bleiben beziehungsweise werden nach Hause geschickt, wie aus dem überarbeiteten Rahmen-Hygieneplan des Ministeriums hervorgeht.

Kranke Kinder mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.

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Für Grundschüler gelten Ausnahmen

Eine Ausnahme von dieser Grundlinie gibt es - analog zu den Kindertagesstätten - für Grundschüler und die Grundschulstufen der Förderzentren: Sie dürfen mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten weiter in die Schule, sofern die Zahl der Neuinfektionen in der Region bei unter 50 je 100.000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen liegt (sogenannte 7-Tage-Inzidenz).

Sind sie schwerer erkrankt, müssen jedoch auch die Jüngsten zu Hause bleiben. Und zwar so lange, bis sie mindestens 24 Stunden lang höchstens noch leichte Symptome haben und seit 36 Stunden fieberfrei sind. Liegt die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis des Betroffenen bei über 50 je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage, dürfen die Schülerinnen und Schüler nur nach Vorlage eines negativen Tests auf das Coronavirus oder eines ärztlichen Attests wieder in die Schule.

Maskenpflicht und Mindestabständen: Weitere Regeln an Schulen

In Bayern stützen sich die Verantwortlichen außerdem auf einen dreistufigen Plan: Je nachdem, ob die 7-Tage-Inzidenz in der Region bei unter 35, zwischen 35 und 50 oder über 50 liegt, sind die Vorgaben etwa zu Maskenpflicht und Mindestabständen an den Schulen anders. 

Welche Corona-Regeln in den anderen Bundesländern gelten haben wir im Artikel "Überblick: Die aktuellen Corona-Regeln der Bundesländer" für dich zusammengeafsst. 

Im normalen Schulbetrieb soll es zudem möglichst feste Gruppen (Kohorten) geben. Sie könnten helfen, im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege nachzuverfolgen.

Eine weitere Corona-Vorgabe besagt, dass in den Räumen mindestens alle 45 Minuten eine Lüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten stattfinden soll - wenn möglich auch öfter während des Unterrichts. 

Lockerungen: Kinder mit Rotznasen dürfen doch in Schule

In Schleswig-Holstein wurde die strikten Corona-Vorgaben für Kita-und Schulkinder, schon bei geringsten Anzeichen von Schnupfen oder Husten zu Hause zu bleiben, bereits Ende August etwas gelockert. Der neue Schnupfenplan sieht vor, "dass Kinder, die lediglich simple Schnupfensymptome zeigen, also beispielsweise die berühmte Rotznase, wenn die Nase läuft, die können in die Schulen und in die Kitas gehen", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg. Und musste bisher ein Kind 48 Stunden symptomfrei sein, so kann es jetzt schon nach 24 Stunden wieder in die Kita oder Schule.  

Die neue gemeinsame Empfehlung des Bildungs- und des Gesundheitsministeriums gilt seit Donnerstag. "Kein Ausschlussgrund" für den Kita- oder Schulbesuch sind neben einfachem Schnupfen und laufender Nase auch Halskratzen, leichtes gelegentliches Husten oder Räuspern ("leichte Ausprägung").

Dagegen solle bei Fieber ab 38,0 Grad, Muskel - und Gliederschmerzen, trockenem Husten und/oder Halsschmerzen oder bei Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns - nicht in Kombination mit Schnupfen - entweder das Kind zunächst einen Tag zur Beobachtung zuhause bleiben oder telefonisch Kontakt zum Haus- oder Kinderarzt aufgenommen werden.

Ähnliche Regelungen gelten auch in Brangenburg und Nordrhein-Westfalen. 

Das ist bei einer bestätigten Covid-19-Infektion zu tun

Bei einer nachgewiesenen Infektion und leichtem Verlauf sei eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich.

Das Ministerium wies zudem noch einmal darauf hin, dass ein Kind weder die Kita noch die Schule besuchen darf, wenn innerhalb einer Familie eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde.

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