Kehrpflicht von Laub? Im Herbst können bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

- Bettina Harter
Kehrpflicht von Laub? Im Herbst können bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen
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Das Laubkehren ist eine der Pflichten im Herbst.

Auf den Bäumen sind sie im Herbst zwar schön anzusehen, am Boden jedoch auch gefährlich: Laub! Daher müssen die bunten Blätter auf Straßen, Radwegen und Gehwegen entfernt werden. Anderenfalls ist hohes Bußgeld fällig.

Im Herbst, wenn die Blätter von den Bäumen fallen, beginnt das große Laubkehren. Eigentümer und Mieter sind dann oft verpflichtet, das Laub auf dem Gehweg zu entfernen. 

Herbstlaub räumen: Das solltest du beachten

Die Pflichten beim Kehren von Laub können sich je nach Bundesland und Kommune unterscheiden. Vielerorts gibt es aber eine allgemeine Pflicht für Grundstückseigentümer, das herabgefallene Laub auf Gehwegen zu entfernen. Diese Pflicht kann von den örtlichen Behörden festgelegt werden. 

In einigen Städten oder Gemeinden gibt es jedoch auch einen sogenannten Kehrdienst, der das Laub von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt. In diesem Fall kann es nicht mehr die Pflicht des einzelnen Grundstückseigentümers sein, das Laub zu entfernen.

Es ist empfehlenswert, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, um herauszufinden, ob es eine Kehrpflicht gibt und wer dafür verantwortlich ist, das Laub zu entfernen.

Wann Bußgelder von 50.000 Euro fällig werden

Sind Grundstückseigentümer zum Laubräumen verpflichtet und kommen dieser Pflicht allerdings nicht nach, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Höhe der Bußgelder varriieren ebenfalls je nach Bundesland und sind in foglender Tabelle aufgelistet (Quelle: bussgeldkatalog.org):

Bundesland

Bußgeld für unterlassenes Laubkehren

Baden-Württemberg bis zu 500 Euro
Bayern kann mit Geldbuße geahndet werden
Berlin bis zu 10.000 Euro
Brandenburg bis zu 2.500 Euro
Bremen kann mit Geldbuße geahndet werden
Hamburg bis zu 50.000 Euro
Hessen kann mit Geldbuße geahndet werden
Mecklenburg-Vorpommern bis zu 1.300 Euro
Niedersachsen  bis zu 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen  kann mit Geldbuße geahndet werden
Rheinland-Pfalz  bis zu 500 Euro
Saarland bis zu 500 Euro
Sachsen bis zu 500 Euro
Sachsen-Anhalt bis zu 5.000 Euro
Schleswig-Holstein bis zu 511 Euro
Thüringen bis zu 5.000 Euro

Das sind die Pflichten für Eigentümer oder Mieter

Wie der Mieterschutzbund Recklinghausen erläutert, ist rechtlich gesehen immer derjenige für das Entfernen des Laubs verantwortlich, auf dessen Grund es liegt. Hausbesitzer können ihre Nachbarn also nicht dazu verpflichten, das Laub, das von nebenan auf ihr Grundstück herübergewehtes ist, zu beseitigen.

Eigentümer können die Räumpflichten allerdings an Dritte, wie beispielsweise den Mieter, übertragen. Ist im Mietvertrag festgelegt, dass sich der Mieter um die Pflege des Gartens selbst kümmern muss, ist er auch zum Räumen des Laubs verpflichtet. Ist der Mieter nicht in der Lage, dieser Pflicht selbst nachzukommen, muss er sich um eine Vertretung kümmern. Ein herkömmlicher Besen oder Rechen ist in der Regel das beste Hilfsmittel zur Beseitung von Laub. 

Umweltschützer kritisieren vor allem den Einsatz von Laubbläsern. Die Verbrennungsmotoren stoßen Abgase aus. Zudem sind sie eine massive Lärmbelästigung. Wie sie auch für Kleintiere zur Gefahr werden können, zeigen wir dir in diesem Video: 

So wird das Laub im Herbst richtig entsorgt

Eingesammeltes Laub kann in der Biotonne oder auf den Komposthaufen entsorgt werden. Verboten ist es, das Laub im Wald zu "entsorgen".

Laub kann aber auch für Tiere in der kalten Jahreszeit hilfreich sein. Was du dabei beachten solltest, zeigen wir dir in diesem Video. 

Rutschiges Laub: Im Falle eines Unfalls droht Schmerzensgeld

Wie bereits anfangs erwähnt, kann das Laub im Herbst gefährlich werden. Das trifft vor allem dann zu, wenn es aufgrund des regnerischen Wetters nass ist. Eine (nasse) Blätterschicht kann dann dazu führen, dass man auf einem Geh- und Radweg ausrutschen und sich verletzen kann. Aus diesem Grund sind sowohl das Laubkehren als auch die Entsorgung der Blätter so wichtig.

Kommt eine Person aufgrund der versäumten Kehrpflicht zu Schaden, ist unter Umständen die Zahlung von Schmerzensgeld fällig.

Auch interessant: Noch vor dem Blattfall: Darum färben sich die Blätter im Herbst bunt

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