Für den Umzug Festpreis vereinbaren

- Redaktion
Für den Umzug Festpreis vereinbaren
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Wird nach Stunden abgerechnet, sollte der Kunde darauf achten, dass die aufzuwendende Zeit für die einzelnen Leistungen richtig kalkuliert wird. Wird der angesetzte Zeitrahmen überschritten, drohen Nachforderungen. "Am besten, man holt sich dazu den Spediteur ins Haus", sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wichtig sei es auch, Vergleichsangebote verschiedener Möbelspediteure einzuholen. Selbst wenn das neue Zuhause in einer anderen Stadt liegt, empfiehlt es sich, die ortsansässigen Spediteure in den Preisvergleich mit einzubeziehen.

Wird beim Umzug etwas beschädigt, muss der Kunde umgehend handeln, um sich seine Ansprüche zu sichern. "Verluste und offensichtliche Mängel wie Schrammen oder zerbrochenes Glas müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung dem Umzugsunternehmen angezeigt werden", informiert Schmidt. Nicht gleich erkennbare Schäden können bis 14 Tage nach Ablieferung schriftlich beim Spediteur gemeldet werden. In der Regel haftet das Umzugsunternehmen für die von ihm verursachten Schäden bis 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut.
(db)

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