Energiepreisbremse und fallende Maskenpflicht: Das ändert sich zum März 2023

- Quelle: Glomex/dpa
Energiepreisbremse und fallende Maskenpflicht: Das ändert sich zum März 2023
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Wir haben die wichtigsten Änderungen zum 01. März 2023 für euch im Überblick.

Verbraucher:innen profitieren im neuen Monat vor allem von Entlastungen im Zuge der Energiekrise. Was sich sonst noch zum 01. März 2023 ändert.

Neuer Monat, neue Gesetze. Noch bevor am 26. März 2023 die Uhren wieder auf Sommerzeit zurückgestellt werden, gibt es für Verbraucher:innen einige wichtige Änderungen zum meteorologischen Frühlingsanfang am 01. März 2023.

Neben Entlastungen für Millionen Bürger:innen durch das Greifen der Energiepreisbremse fällt auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner:innen von Kliniken. Alles Wichtige dazu und welche weiteren Änderungen zum neuen Monat greifen, erfährst du im folgendem Video:

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Energiepreisbremse wirkt sich auf Stromrechnung aus

Die Energiepreisbremse für Bezieher:innen von Strom, Gas und Fernwärme wirkt sich positiv auf deine Stromrechnung aus - und das sogar rückwirkend. Denn sie wird auch für den Januar und Februar 2023 berechnet. Auf den Stromrechnungen sind dann niedrigere Abschlagszahlungen bzw. niedrigere Summen angegeben.

Und das Beste: Kund:innen müssen selbst nichts tun. Denn die Bremse wird automatisch in die Kostenübersicht einberechnet.

Energiepauschale nun auch für Student:innen

Studierende und Fachschüler:innen sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können.

Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

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Bahn-Lounges nur noch mit Fernverkehrsfahrkarte

Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte.

Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen.

Poststreiks ziehen sich in den März hinein

Kund:innen der Deutschen Post müssen sich weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt.

Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

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