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Die Übersichtskarte zeigt die aktuellen Warnungen in Deutschland. Diese beinhalten sowohl Vorabwarnungen als auch akute Warnungen, die in verschiedene Stufen eingeteilt werden: Wetterwarnung , Warnung vor markantem Wetter , Unwetterwarnung und Warnung vor extremem Unwetter . Auf der Warnkarte erkennen Sie, in welchem Zeitraum und für welche Regionen Warnereignisse wie beispielsweise Gewitter, Sturm/Orkan, Schneefall, Stark- oder Dauerregen, Tauwetter oder Frost erwartet werden. Nicht nur Sturm oder Starkregenereignisse stellen Gefahren dar. Auch Glatteis oder Nebel birgt vor allem im Straßenverkehr große Gefahren. Zusätzlich werden vor allem in den Sommermonaten UV-Warnungen und Hitzewarnungen ausgegeben. Einige dieser warnwürdigen Wetterelemente werden in verschiedene Stufen eingeteilt (siehe oben). Die Warnkriterien sind in der untenstehenden Tabelle aufgelistet.
Unser Experte für extreme Wetterlagen berichtet Ihnen jederzeit, in Videos, zu allen Unwetter-Themen.
Hier berichten unsere ExpertenWarnlagebericht für Deutschland
Heute über der Mitte und dem Süden gebietsweise Nebel und örtlich Dauerfrost. In der Nacht zum Montag in der Südhälfte örtlich Glatteis.
Entwicklung der Wetter- und Warnlage:
Hochdruckeinfluss sorgt zunächst für ruhiges Wetter am ersten Adventssonntag. Zum Montag greifen von Westen her Tiefausläufer auf Deutschland über.
FROST und GLÄTTE:
Heute in Süddeutschland und regional auch über der Mitte bei anhaltendem Nebel stellenweise leichter Dauerfrost. Örtlich Reif.
In der Nacht zum Montag abgesehen vom Nordwesten, von den Küsten, einigen Hochlagen und den Nordrändern der Mittelgebirge leichter Frost zwischen 0 und -5 Grad. In Südostbayern und im östlichen Bergland mäßiger Frost bis -8 Grad. Vereinzelt Reifglätte oder Glätte durch gefrierende Nebelnässe möglich. Am Montag in Südostbayern und im gesamten östlichen Mittelgebirgsraum nur sehr zögernde Milderung.
GLATTEIS:
In der Nacht zum Montag vor allem in der Südhälfte Deutschlands bei von West nach Ost aufkommendem leichtem Regen örtlich Gefahr von Glatteis durch gefrierenden Regen.
Am Montagvormittag in Teilen Bayerns und im Erzgebirge geringe Glatteisgefahr.
NEBEL:
Heute in einigen Niederungen Süddeutschlands und über der Mitte teils anhaltend neblig-trüb, vereinzelt mit Sichtweiten unter 150 m.
In der Nacht zum Montag vor allem im Südosten des Landes Bildung und Verdichtung von Nebelfeldern und teils Sichtweiten unter 150 m.
WINDBÖEN:
In der Nacht zum Montag im Bergland und in Ostsachsen etwas auffrischender Süd- bis Südostwind. Dann im Osterzgebirge und in der Oberlausitz sowie ansonsten in Gipfellagen Böen bis 60 km/h (7 Bft) nicht ausgeschlossen.
Am Montag im Bergland und an der Nordsee zeitweise windig. An der Nordsee einzelne Böen 7 Bft aus Südwest bis West möglich. In Gipfellagen der Mittelgebirge stürmische Böen aus SW gering wahrscheinlich.
Nächste Aktualisierung: spätestens Sonntag, 01.12.2024, 21:00 Uhr
Deutscher Wetterdienst, VBZ Offenbach / Dipl.-Met. Bernd Zeuschner
Aktuelle Warnlage in Wiedensahl
Unwetterwarnungen
Neuste Warnungen in der Umgebung
Vergangene Unwetterwarnungen Wiedensahl
Letzte Wetterwarnungen
Erklärungen zu den einzelnen Warnkriterien
Windböen
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Eine Wetterwarnung vor Windböen wird ausgerufen, sobald in ca. 10 Meter Höhe Böen über 50 km/h (bzw. 14 m/s, 28 kn, 7 Bft) über offenem, freiem Gelände zu erwarten sind. Über Böenwarnungen in Gipfellagen wird nach Einzelfällen entschieden.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Die nächst höhere Warnstufe gilt bei Windgeschwindigkeiten zwischen 65 und 85 km/h (bzw. 18 bis 24 m/s, 34 bis 74 kn, 8 bis 9 Bft). Für Böenwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es Einzelfallentscheidungen, in der Regel liegen die Richtwerte bei 90 bis 100 km/h (bzw. 25 bis 28 m/s, 48 bis 55 kn, 10 Bft). Gipfellagen haben grundsätzlich höhere Windgeschwindigkeiten als das Flachland, deswegen wird hier der Schwellenwert höher gelegt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Drohen Windböen mit 105 bis 115 km/h (bzw. 29 bis 32 m/s, 56 bis 63 kn, 11 Bft), werden Unwetterwarnungen herausgegeben. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gilt die Einzelfallentscheidung, Richtwerte sind Windgeschwindigkeiten ab 120 km/h (bzw. ab 33 m/s, ab 64 kn, 12 Bft).
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Werden Windböen mit einer Stärke von mehr als 140 km/h (bzw. >39 m/s, >77 kn, >12 Bft) in ca. 10 Meter Höhe an mehreren Orten über offenem, freiem Gelände erwartet, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es wieder Einzelfallentscheidungen.
Gewitter
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Eine Wetterwarnung vor Gewittern wird dann ausgegeben, wenn mit Blitzschlägen und Windböen zu rechnen ist.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Vor starkem Gewitter wird gewarnt, sobald Begleiterscheinungen wie Sturmböen, schwere Sturmböen, Starkregen oder Hagel auftreten.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Bei sehr starken konvektiven Ereignissen, die mit Hagelschlag, heftigem Starkregen oder Orkan(artigen) Böen einhergehen, werden Unwetterwarnungen ausgegeben. Es genügt, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Treten die Gewitter in Verbindung mit Hagelschlag, extrem heftigem Starkregen oder extremen Orkanböen auf, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Auch hier genügt es, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr extremes Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.
Starkregen
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Vor Starkregen wird bei Regenmengen zwischen 15 und 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden gewarnt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Der Schwellenwert für unwetterartige Starkregenereignisse liegt bei 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 35 l/m² in 6 Stunden.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Ab Regenmengen über 40 l/m² in 1 Stunde bzw. 60 l/m² in 6 Stunden werden extreme Unwetterwarnungen ausgegeben.
Dauerregen
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Dauerregenwarnungen werden ausgerufen, sobald 25 bis 40 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden) fallen.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Ab Niederschlagsmengen über 40 l/m² innerhalb 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden) gelten Unwetterwarnungen.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Extreme Unwetterwarnungen vor ergiebigem Dauerregen sind ab 70 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 80 l/m² in 24 Stunden, 90 l/m² in 48 Stunden, 120 l/m² in 72 Stunden) aktiv.
Nebel
Warnstufe
Nicht jedes warnwürdige Wetterelement wird in mehrere Warnstufen eingeteilt. Bei Nebelwarnungen gibt es nur eine Warnstufe. Diese existiert, sobald die Sichtweite an mehreren Orten unter 150 Meter sinkt.
Tauwetter
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Bedingt durch steigende Temperaturen existieren Tauwetterwarnungen der Warnstufe 2 bei einer Abflussmenge (durch gefallenen Niederschlag und Wasserabgabe aus der Schneedecke) von 25 bis 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden).
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen vor starkem Tauwetter gelten bei Abflussmengen ab 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden).
Hitze
Starke Wärmebelastung
Zwei Tage in Folge gefühlte Temperaturen von 32 Grad Celsius
Extreme Wäremebelastung
gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag > 38 Grad Celsius
Schneefall
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Je nach erwarteter Neuschneemenge existieren verschiedene Schneefallwarnstufen. In Lagen bis 800 Meter werden erste Schneefallwarnungen ausgegeben, sobald mit bis zu 5 cm Neuschnee innerhalb 6 Stunden (bzw. bis 10 cm in 12 Stunden, bis 15 cm in 24 Stunden, bis 20 cm in 48 bzw. 72 Stunden) zu rechnen ist. Für Lagen oberhalb 800 Meter gibt es zusätzlich Einzelfallentscheidungen.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
In einer Lage bis 800 Meter wird bei Neuschneemengen zwischen 5 bis 10 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 15 cm in 12 Stunden, 15 bis 30 cm in 24 Stunden, 20 bis 40 cm in 48 bzw. 72 Stunden) die Warnstufe 2 aktiv. Die Richtwerte (Einzelfallentscheidung) in Lagen oberhalb 800 Meter liegen bei 5 bis 20 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 30 cm in 12 Stunden, 15 bis 40 cm in 24 Stunden, 20 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden).
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen gelten in tieferen Lagen bei erwarteten Neuschneemengen zwischen 10 und 20 cm in 6 Stunden (bzw. 15 bis 25 cm in 12 Stunden, 30 bis 40 cm in 24 Stunden, 40 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden). Oberhalb von 800 Metern existieren in der Regel (Einzelfallentscheidung) Grenzwerte zwischen 20 und 30 cm in 6 Stunden (bzw. 30 bis 50 cm in 12 Stunden, 40 bis 60 cm in 24 Stunden, 50 bis 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden).
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Ab 20 cm Neuschnee binnen 6 Stunden (25 cm in 12 Stunden, 40 cm in 24 Stunden, 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden) wird Warnstufe 4 ausgerufen. Diese Grenzwerte gelten für Lagen bis 800 Meter. In größeren Höhen sind folgende Richtwerte festgelegt: 30 cm in 6 Stunden bzw. 50 cm in 12 Stunden, 60 cm in 24 Stunden, 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden. Zusätzlich gibt es Einzelfallentscheidungen.
Glätte/Glatteis
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Glättewarnungen werden herausgegeben, wenn verbreitet mit überfrierender Nässe und/oder mit sehr starken Reifablagerungen gerechnet werden muss.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Örtliche Glatteiswarnungen existieren, wenn kurzzeitig oder kleinräumig Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen oder Sprühregen besteht und/oder überfrierende Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen auftritt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen vor Glatteis sind aktiv, sobald verbreitet mit Glatteisbildung durch gefrierenden Regen oder Sprühregen am Boden oder an Gegenständen gerechnet werden muss. In Einzelfallentscheidung gilt die Unwetterwarnung auch bei verbreitetem Auftreten von überfrierender Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Frost
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Frostwarnungen werden aktiv, wenn die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter verbreitet unter den Gefrierpunkt sinkt.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Die Warnstufe 2 gilt, sobald die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter überörtlich oder anhaltend unter minus 10 Grad liegt.
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