Unwetterwarnungen Prenzlau
Alle Wetterwarnungen finden Sie bei uns jetzt speziell und detailliert für Ihren Ort. Wir bieten Ihnen die Suche nach den Warnungen für Ihren Ort zuverlässig und bequem direkt über die nahestehende Karte.
Die Übersichtskarte zeigt die aktuellen Warnungen in Deutschland. Diese beinhalten sowohl Vorabwarnungen als auch akute Warnungen, die in verschiedene Stufen eingeteilt werden: Wetterwarnung , Warnung vor markantem Wetter , Unwetterwarnung und Warnung vor extremem Unwetter . Auf der Warnkarte erkennen Sie, in welchem Zeitraum und für welche Regionen Warnereignisse wie beispielsweise Gewitter, Sturm/Orkan, Schneefall, Stark- oder Dauerregen, Tauwetter oder Frost erwartet werden. Nicht nur Sturm oder Starkregenereignisse stellen Gefahren dar. Auch Glatteis oder Nebel birgt vor allem im Straßenverkehr große Gefahren. Zusätzlich werden vor allem in den Sommermonaten UV-Warnungen und Hitzewarnungen ausgegeben. Einige dieser warnwürdigen Wetterelemente werden in verschiedene Stufen eingeteilt (siehe oben). Die Warnkriterien sind in der untenstehenden Tabelle aufgelistet.
Unser Experte für extreme Wetterlagen berichtet Ihnen jederzeit, in Videos, zu allen Unwetter-Themen.
Hier berichten unsere ExpertenWarnlagebericht für Deutschland
Nachts im Südosten und Osten örtlich Schneefall, gebietsweise Frost und Glätte. Vereinzelt auch gefrierender Sprühregen. Ab Donnerstag im Südwesten starkes Tauwetter (teils Unwetter). Dagegen von Ostwestfalen bis nach Nordostbayern aufkommender kräftiger Schneefall. Im Süden auf den Bergen Sturmböen, Hochschwarzwald orkanartige Böen.
Entwicklung der Wetter- und Warnlage für die nächsten 24 Stunden bis Donnerstag, 28.01.2021, 21:00 Uhr:
Während im Norden und Osten weiterhin Kaltluft wirksam ist, strömt ab Donnerstag in den Südwesten sehr milde und feuchte Luft. Damit bildet sich über Deutschland eine Luftmassengrenze, die sich dann vom Münsterland bis in die Oberpfalz erstreckt. Diese Grenze bewegt sich erst am Samstag nach Süden.
SCHNEE:
In der Nacht im Südosten und Osten gebietsweise etwas Schnee mit Glätte.
Am Donnerstag im Südwesten aufkommender Regen, oberhalb von 500 m anfangs teils auch noch Schneefall, der rasch bis in die Kammlagen in Regen übergeht. Dagegen von Ostwestfalen, südliche Niedersachsen bis ins Vogtland und nach Nordostbayern aufkommender teils kräftiger Nassschneefall. Neuschneemengen zwischen 5 und 10 cm, strichweise im Tiefland und besonders in Staulagen bis 15 cm. Schneebruchgefahr und möglicherweise Potenzial für Leiterseilschwingungen.
Abends und in der Nacht zum Freitag Nordostverschiebung des Schneefallgebietes, dann über Niedersachsen, Thüringen, das südliche Sachsen-Anhalt bis nach Sachsen reichend. Dabei 1 bis 5 cm Neuschnee.
Ausgangs der Nacht Intensivierung des Schneefalls von Nordwest mit Potenzial für UNWETTER Schneefall am Freitag tagsüber (10-20 cm/12h) in Bereichen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts. Regional erhebliche Schneebruchgefahr und Leiterseilschwingungen!
FROST/GLÄTTE:
In der Nacht im Osten, Südosten und in Lagen oberhalb von 300 bis 400 m erneut leichter Frost und streckenweise Glätte, teils durch Neuschnee, Schneematsch oder überfrorene Nässe. Im Südosten anfangs örtlich Glatteis durch gefrierenden Sprühregen. Auch in Schleswig-Holstein und im Nordwesten von Niedersachsen Glätte durch überfrierende Nässe.
Bis in den Vormittag im Vogtland und entlang des Bayerischen Walds Glätte durch gefrierende Nässe, regional auch durch gefrierenden Sprühregen. Nur noch in Hochlagen des Erzgebirges und des Bayerischen Waldes sowie im Grenzbereich zu Dänemark gebietsweise Höchstwerte um den Gefrierpunkt.
WIND/STURM:
Heute Nacht auf dem Brocken einzelne stürmische Böen Bft 8 aus Südwest. Auf Rügen nach Mitternacht einzelne Windböen Bft 7 aus Nordwest.
Donnerstag tagsüber auf Rügen weiterhin einzelne Windböen Bft 7 aus Nordwest, mittags abklingend. Zudem von Südwest bis zur Mitte ausweitendes Windfeld mit Windböen oder einzelnen stürmischen Böen (Bft 7-8). Im Bergland treten Sturmböen Bft 9, exponiert im Hochschwarzwald und auf Alpengipfeln schwere bis orkanartige Böen Bft 10-11 auf. Entsprechende UNWETTERwarnungen sind gültig.
Nacht zum Freitag im Süden zunächst zögernd, nach Mitternacht deutlich abschwächendes Windfeld. Dann im Tiefland nur noch einzelne Windböen, im Bergland weiterhin Sturmböen Bft 9. Ausgangs der Nacht von Westen erneute Windzunahme und Freitag tagsüber über der Mitte und dem Süden erneut Böen Bft 7-8 im Tiefland und Sturmböen, exponiert schwere bis orkanartige Böen im Bergland aus West. Über der Deutschen Bucht stürmische Böen aus Ost.
DAUERREGEN:
Im Saarland und im Süden von Rheinland-Pfalz markanter Dauerregen von Donnerstag früh bis in die Nacht zum Samstag mit Mengen bis 70 l/qm.
TAUWETTER (UNWETTER):
In den südwestlichen und zentralen Mittelgebirgen ab Donnerstag markantes Tauwetter in Verbindung mit kräftigen Regenfällen und milder Luft. Im Schwarzwald und im Alpenraum häufig unwetterartiges Tauwetter mit Abflussmengen von 70 bis 160, in Staulagen bis 180 mm.
NEBEL:
Im Südwesten örtlich Nebel.
Aktuelle Informationen zur Unwetterlage und zu den herausgegebenen Unwetterwarnungen präsentiert Dr. rer. nat. Markus Übel in einem Video aus dem DWD TV-Studio (Stand: 27.01.2021 13:30 Uhr) https://youtu.be/3xeLLC5aCOY Nächste Aktualisierung: spätestens Donnerstag, 28.01.2021, 05:00 Uhr
Deutscher Wetterdienst, VBZ Offenbach / Dipl.-Met. Helge Tuschy
Vergangene Unwetterwarnungen Stadt Prenzlau
Letzte Wetterwarnungen
Erklärungen zu den einzelnen Warnkriterien
Windböen
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Eine Wetterwarnung vor Windböen wird ausgerufen, sobald in ca. 10 Meter Höhe Böen über 50 km/h (bzw. 14 m/s, 28 kn, 7 Bft) über offenem, freiem Gelände zu erwarten sind. Über Böenwarnungen in Gipfellagen wird nach Einzelfällen entschieden.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Die nächst höhere Warnstufe gilt bei Windgeschwindigkeiten zwischen 65 und 85 km/h (bzw. 18 bis 24 m/s, 34 bis 74 kn, 8 bis 9 Bft). Für Böenwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es Einzelfallentscheidungen, in der Regel liegen die Richtwerte bei 90 bis 100 km/h (bzw. 25 bis 28 m/s, 48 bis 55 kn, 10 Bft). Gipfellagen haben grundsätzlich höhere Windgeschwindigkeiten als das Flachland, deswegen wird hier der Schwellenwert höher gelegt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Drohen Windböen mit 105 bis 115 km/h (bzw. 29 bis 32 m/s, 56 bis 63 kn, 11 Bft), werden Unwetterwarnungen herausgegeben. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gilt die Einzelfallentscheidung, Richtwerte sind Windgeschwindigkeiten ab 120 km/h (bzw. ab 33 m/s, ab 64 kn, 12 Bft).
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Werden Windböen mit einer Stärke von mehr als 140 km/h (bzw. >39 m/s, >77 kn, >12 Bft) in ca. 10 Meter Höhe an mehreren Orten über offenem, freiem Gelände erwartet, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es wieder Einzelfallentscheidungen.
Gewitter
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Eine Wetterwarnung vor Gewittern wird dann ausgegeben, wenn mit Blitzschlägen und Windböen zu rechnen ist.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Vor starkem Gewitter wird gewarnt, sobald Begleiterscheinungen wie Sturmböen, schwere Sturmböen, Starkregen oder Hagel auftreten.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Bei sehr starken konvektiven Ereignissen, die mit Hagelschlag, heftigem Starkregen oder Orkan(artigen) Böen einhergehen, werden Unwetterwarnungen ausgegeben. Es genügt, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Treten die Gewitter in Verbindung mit Hagelschlag, extrem heftigem Starkregen oder extremen Orkanböen auf, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Auch hier genügt es, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr extremes Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.
Starkregen
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Vor Starkregen wird bei Regenmengen zwischen 15 und 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden gewarnt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Der Schwellenwert für unwetterartige Starkregenereignisse liegt bei 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 35 l/m² in 6 Stunden.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Ab Regenmengen über 40 l/m² in 1 Stunde bzw. 60 l/m² in 6 Stunden werden extreme Unwetterwarnungen ausgegeben.
Dauerregen
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Dauerregenwarnungen werden ausgerufen, sobald 25 bis 40 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden) fallen.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Ab Niederschlagsmengen über 40 l/m² innerhalb 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden) gelten Unwetterwarnungen.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Extreme Unwetterwarnungen vor ergiebigem Dauerregen sind ab 70 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 80 l/m² in 24 Stunden, 90 l/m² in 48 Stunden, 120 l/m² in 72 Stunden) aktiv.
Nebel
Warnstufe
Nicht jedes warnwürdige Wetterelement wird in mehrere Warnstufen eingeteilt. Bei Nebelwarnungen gibt es nur eine Warnstufe. Diese existiert, sobald die Sichtweite an mehreren Orten unter 150 Meter sinkt.
Tauwetter
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Bedingt durch steigende Temperaturen existieren Tauwetterwarnungen der Warnstufe 2 bei einer Abflussmenge (durch gefallenen Niederschlag und Wasserabgabe aus der Schneedecke) von 25 bis 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden).
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen vor starkem Tauwetter gelten bei Abflussmengen ab 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden).
Hitze
Starke Wärmebelastung
Zwei Tage in Folge gefühlte Temperaturen von 32 Grad Celsius
Extreme Wäremebelastung
gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag > 38 Grad Celsius
Schneefall
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Je nach erwarteter Neuschneemenge existieren verschiedene Schneefallwarnstufen. In Lagen bis 800 Meter werden erste Schneefallwarnungen ausgegeben, sobald mit bis zu 5 cm Neuschnee innerhalb 6 Stunden (bzw. bis 10 cm in 12 Stunden, bis 15 cm in 24 Stunden, bis 20 cm in 48 bzw. 72 Stunden) zu rechnen ist. Für Lagen oberhalb 800 Meter gibt es zusätzlich Einzelfallentscheidungen.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
In einer Lage bis 800 Meter wird bei Neuschneemengen zwischen 5 bis 10 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 15 cm in 12 Stunden, 15 bis 30 cm in 24 Stunden, 20 bis 40 cm in 48 bzw. 72 Stunden) die Warnstufe 2 aktiv. Die Richtwerte (Einzelfallentscheidung) in Lagen oberhalb 800 Meter liegen bei 5 bis 20 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 30 cm in 12 Stunden, 15 bis 40 cm in 24 Stunden, 20 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden).
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen gelten in tieferen Lagen bei erwarteten Neuschneemengen zwischen 10 und 20 cm in 6 Stunden (bzw. 15 bis 25 cm in 12 Stunden, 30 bis 40 cm in 24 Stunden, 40 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden). Oberhalb von 800 Metern existieren in der Regel (Einzelfallentscheidung) Grenzwerte zwischen 20 und 30 cm in 6 Stunden (bzw. 30 bis 50 cm in 12 Stunden, 40 bis 60 cm in 24 Stunden, 50 bis 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden).
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Ab 20 cm Neuschnee binnen 6 Stunden (25 cm in 12 Stunden, 40 cm in 24 Stunden, 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden) wird Warnstufe 4 ausgerufen. Diese Grenzwerte gelten für Lagen bis 800 Meter. In größeren Höhen sind folgende Richtwerte festgelegt: 30 cm in 6 Stunden bzw. 50 cm in 12 Stunden, 60 cm in 24 Stunden, 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden. Zusätzlich gibt es Einzelfallentscheidungen.
Glätte/Glatteis
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Glättewarnungen werden herausgegeben, wenn verbreitet mit überfrierender Nässe und/oder mit sehr starken Reifablagerungen gerechnet werden muss.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Örtliche Glatteiswarnungen existieren, wenn kurzzeitig oder kleinräumig Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen oder Sprühregen besteht und/oder überfrierende Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen auftritt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen vor Glatteis sind aktiv, sobald verbreitet mit Glatteisbildung durch gefrierenden Regen oder Sprühregen am Boden oder an Gegenständen gerechnet werden muss. In Einzelfallentscheidung gilt die Unwetterwarnung auch bei verbreitetem Auftreten von überfrierender Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Frost
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Frostwarnungen werden aktiv, wenn die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter verbreitet unter den Gefrierpunkt sinkt.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Die Warnstufe 2 gilt, sobald die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter überörtlich oder anhaltend unter minus 10 Grad liegt.
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