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Die Übersichtskarte zeigt die aktuellen Warnungen in Deutschland. Diese beinhalten sowohl Vorabwarnungen als auch akute Warnungen, die in verschiedene Stufen eingeteilt werden: Wetterwarnung , Warnung vor markantem Wetter , Unwetterwarnung und Warnung vor extremem Unwetter . Auf der Warnkarte erkennen Sie, in welchem Zeitraum und für welche Regionen Warnereignisse wie beispielsweise Gewitter, Sturm/Orkan, Schneefall, Stark- oder Dauerregen, Tauwetter oder Frost erwartet werden. Nicht nur Sturm oder Starkregenereignisse stellen Gefahren dar. Auch Glatteis oder Nebel birgt vor allem im Straßenverkehr große Gefahren. Zusätzlich werden vor allem in den Sommermonaten UV-Warnungen und Hitzewarnungen ausgegeben. Einige dieser warnwürdigen Wetterelemente werden in verschiedene Stufen eingeteilt (siehe oben). Die Warnkriterien sind in der untenstehenden Tabelle aufgelistet.
Unser Experte für extreme Wetterlagen berichtet Ihnen jederzeit, in Videos, zu allen Unwetter-Themen.
Hier berichten unsere ExpertenWarnlagebericht für Deutschland
am Freitag, 31.03.2023, 02:02 Uhr
Ab den Frühstunden auffrischender Wind, tagsüber in der Südwesthälfte Böen Bft 7 bis 8, vereinzelt 9, auf der Bergen Bft 9 bis 12. Dazu einzelne kräftige Gewitter. Im Bergland teilweise Dauerregen.
Entwicklung der Wetter- und Warnlage für die nächsten 24 Stunden bis Freitag, 31.03.2023, 21:00 Uhr:
Atlantische Tiefs lenken mit südwestlicher Strömung feuchte und milde Meeresluft nach Deutschland. Tiefausläufer gestalten das Wetter wechselhaft und teils stürmisch. Am Samstag strömt deutlich kältere Luft in den Norden.
WIND/STURM:
In den Frühstunden im Westen und Südwesten wieder auffrischender und vorübergehend auf südliche Richtungen drehender Wind. Im Bergland aufkommende Sturmböen (Bft 8 bis 9), exponiert im Tiefland steife Böen (Bft 7). Vormittags und mittags in der Südwesthälfte Deutschlands weiter auffrischender und auf Südwest drehender Wind mit steifen bis stürmischen Böen (Bft 7 bis 8), in Schauernähe und in freien Lagen auch mit Sturmböen (Bft 9). Auf exponierten Bergen schwere Sturmböen (Bft 10), vereinzelt Orkanböen (Bft 11 bis 12, z.B. Feldberg).
In der Nacht zum Samstag im Südwesten und Süden zumindest in den Niederungen vorübergehend etwas abnehmender Wind, vor allem westlich des Rheins sowie im westlichen Alpenvorland aber weiterhin einzelne steife Böen (Bft 7) aus Südwest. In den Hochlagen weiterhin stürmisch mit Sturm-, exponiert auch schweren Sturmböen. Im Laufe der zweiten Nachthälfte an den Küsten auffrischender Wind aus Ost bis Nordost. Zunächst im Ostseeumfeld, morgens auch an der Nordsee steife, an Küstenabschnitten mit auflandigem Wind bzw. über der offenen See stürmische Böen.
GEWITTER:
Ab den Frühstunden, vor allem aber im weiteren Tagesverlauf in Süddeutschland erneut einzelne Gewitter, lokal eng begrenzt mit kleinkörnigem Hagel sowie mit stürmischen Böen oder Sturmböen, vereinzelte schwere Sturmböen nicht ausgeschlossen.
DAUERREGEN:
Von heute Früh bis in den Sonntag in Staulagen der westlichen und südwestlichen Mittelgebirge, des Allgäu und des Bayerischen Waldes teils Dauerregen mit Regenmengen zwischen 40 und 60 l/qm in 48 Stunden, in exponierten Staulagen auch mehr.
Nächste Aktualisierung: spätestens Freitag, 31.03.2023, 05:00 Uhr
Deutscher Wetterdienst, VBZ Offenbach / Dipl.-Met. Jens Winninghoff
Aktuelle Warnlage in Bischofrod
Unwetterwarnungen
Neuste Warnungen in der Umgebung
Vergangene Unwetterwarnungen Bischofrod
Letzte Wetterwarnungen
Erklärungen zu den einzelnen Warnkriterien
Windböen
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Eine Wetterwarnung vor Windböen wird ausgerufen, sobald in ca. 10 Meter Höhe Böen über 50 km/h (bzw. 14 m/s, 28 kn, 7 Bft) über offenem, freiem Gelände zu erwarten sind. Über Böenwarnungen in Gipfellagen wird nach Einzelfällen entschieden.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Die nächst höhere Warnstufe gilt bei Windgeschwindigkeiten zwischen 65 und 85 km/h (bzw. 18 bis 24 m/s, 34 bis 74 kn, 8 bis 9 Bft). Für Böenwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es Einzelfallentscheidungen, in der Regel liegen die Richtwerte bei 90 bis 100 km/h (bzw. 25 bis 28 m/s, 48 bis 55 kn, 10 Bft). Gipfellagen haben grundsätzlich höhere Windgeschwindigkeiten als das Flachland, deswegen wird hier der Schwellenwert höher gelegt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Drohen Windböen mit 105 bis 115 km/h (bzw. 29 bis 32 m/s, 56 bis 63 kn, 11 Bft), werden Unwetterwarnungen herausgegeben. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gilt die Einzelfallentscheidung, Richtwerte sind Windgeschwindigkeiten ab 120 km/h (bzw. ab 33 m/s, ab 64 kn, 12 Bft).
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Werden Windböen mit einer Stärke von mehr als 140 km/h (bzw. >39 m/s, >77 kn, >12 Bft) in ca. 10 Meter Höhe an mehreren Orten über offenem, freiem Gelände erwartet, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es wieder Einzelfallentscheidungen.
Gewitter
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Eine Wetterwarnung vor Gewittern wird dann ausgegeben, wenn mit Blitzschlägen und Windböen zu rechnen ist.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Vor starkem Gewitter wird gewarnt, sobald Begleiterscheinungen wie Sturmböen, schwere Sturmböen, Starkregen oder Hagel auftreten.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Bei sehr starken konvektiven Ereignissen, die mit Hagelschlag, heftigem Starkregen oder Orkan(artigen) Böen einhergehen, werden Unwetterwarnungen ausgegeben. Es genügt, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Treten die Gewitter in Verbindung mit Hagelschlag, extrem heftigem Starkregen oder extremen Orkanböen auf, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Auch hier genügt es, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr extremes Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.
Starkregen
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Vor Starkregen wird bei Regenmengen zwischen 15 und 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden gewarnt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Der Schwellenwert für unwetterartige Starkregenereignisse liegt bei 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 35 l/m² in 6 Stunden.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Ab Regenmengen über 40 l/m² in 1 Stunde bzw. 60 l/m² in 6 Stunden werden extreme Unwetterwarnungen ausgegeben.
Dauerregen
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Dauerregenwarnungen werden ausgerufen, sobald 25 bis 40 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden) fallen.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Ab Niederschlagsmengen über 40 l/m² innerhalb 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden) gelten Unwetterwarnungen.
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Extreme Unwetterwarnungen vor ergiebigem Dauerregen sind ab 70 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 80 l/m² in 24 Stunden, 90 l/m² in 48 Stunden, 120 l/m² in 72 Stunden) aktiv.
Nebel
Warnstufe
Nicht jedes warnwürdige Wetterelement wird in mehrere Warnstufen eingeteilt. Bei Nebelwarnungen gibt es nur eine Warnstufe. Diese existiert, sobald die Sichtweite an mehreren Orten unter 150 Meter sinkt.
Tauwetter
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Bedingt durch steigende Temperaturen existieren Tauwetterwarnungen der Warnstufe 2 bei einer Abflussmenge (durch gefallenen Niederschlag und Wasserabgabe aus der Schneedecke) von 25 bis 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden).
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen vor starkem Tauwetter gelten bei Abflussmengen ab 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden).
Hitze
Starke Wärmebelastung
Zwei Tage in Folge gefühlte Temperaturen von 32 Grad Celsius
Extreme Wäremebelastung
gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag > 38 Grad Celsius
Schneefall
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Je nach erwarteter Neuschneemenge existieren verschiedene Schneefallwarnstufen. In Lagen bis 800 Meter werden erste Schneefallwarnungen ausgegeben, sobald mit bis zu 5 cm Neuschnee innerhalb 6 Stunden (bzw. bis 10 cm in 12 Stunden, bis 15 cm in 24 Stunden, bis 20 cm in 48 bzw. 72 Stunden) zu rechnen ist. Für Lagen oberhalb 800 Meter gibt es zusätzlich Einzelfallentscheidungen.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
In einer Lage bis 800 Meter wird bei Neuschneemengen zwischen 5 bis 10 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 15 cm in 12 Stunden, 15 bis 30 cm in 24 Stunden, 20 bis 40 cm in 48 bzw. 72 Stunden) die Warnstufe 2 aktiv. Die Richtwerte (Einzelfallentscheidung) in Lagen oberhalb 800 Meter liegen bei 5 bis 20 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 30 cm in 12 Stunden, 15 bis 40 cm in 24 Stunden, 20 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden).
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen gelten in tieferen Lagen bei erwarteten Neuschneemengen zwischen 10 und 20 cm in 6 Stunden (bzw. 15 bis 25 cm in 12 Stunden, 30 bis 40 cm in 24 Stunden, 40 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden). Oberhalb von 800 Metern existieren in der Regel (Einzelfallentscheidung) Grenzwerte zwischen 20 und 30 cm in 6 Stunden (bzw. 30 bis 50 cm in 12 Stunden, 40 bis 60 cm in 24 Stunden, 50 bis 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden).
Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter
Ab 20 cm Neuschnee binnen 6 Stunden (25 cm in 12 Stunden, 40 cm in 24 Stunden, 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden) wird Warnstufe 4 ausgerufen. Diese Grenzwerte gelten für Lagen bis 800 Meter. In größeren Höhen sind folgende Richtwerte festgelegt: 30 cm in 6 Stunden bzw. 50 cm in 12 Stunden, 60 cm in 24 Stunden, 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden. Zusätzlich gibt es Einzelfallentscheidungen.
Glätte/Glatteis
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Glättewarnungen werden herausgegeben, wenn verbreitet mit überfrierender Nässe und/oder mit sehr starken Reifablagerungen gerechnet werden muss.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Örtliche Glatteiswarnungen existieren, wenn kurzzeitig oder kleinräumig Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen oder Sprühregen besteht und/oder überfrierende Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen auftritt.
Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen
Unwetterwarnungen vor Glatteis sind aktiv, sobald verbreitet mit Glatteisbildung durch gefrierenden Regen oder Sprühregen am Boden oder an Gegenständen gerechnet werden muss. In Einzelfallentscheidung gilt die Unwetterwarnung auch bei verbreitetem Auftreten von überfrierender Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Frost
Warnstufe 1 | Wetterwarnungen
Frostwarnungen werden aktiv, wenn die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter verbreitet unter den Gefrierpunkt sinkt.
Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter
Die Warnstufe 2 gilt, sobald die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter überörtlich oder anhaltend unter minus 10 Grad liegt.
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