Neues Corona-Schutzkonzept: Das gilt ab Oktober 2022

- Quelle: dpa
Egal ob Grippe, Corona oder Erkältung, im Winter werden wir schneller krank.
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Eine bundesweite Maskenpflicht beim Reisen, Konzepte für den Schulunterricht und Testpflicht für bestimmte Bereiche. Welche Corona-Regeln ab dem 01. Oktober 2022 gelten.

Durch die Corona-Sommerwelle im Jahr 2022 denkt die Politik bereits jetzt an den Herbst und den Winter, in denen die Inzidenzzahlen in den vergangenen beiden Jahren immer deutlich gestiegen sind.

Aus diesem Anlass wurde jetzt ein Entwurf für ein angepasstes Infektionsschutzgesetz für Herbst und Winter von der Bundesregierung vorgelegt. Doch dieser Entwurf stößt auf geteilte Meinungen.

Warum du im Winter schneller krank wirst, zeigt dir das Video oben.

Bundesweite Maskenpflicht beim Reisen

Um Infektionsketten zu vermeiden sieht das neue Schutzkonzept bundesweit eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und auch wieder in Flugzeugen vor. Den Bundesländern soll es zudem zustehen, über die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes in geschlossenen Innenräumen zu entscheiden.

Auch Testpflicht in sensiblen Bereichen kommt zurück

Ebenfalls zurück kommt die Pflicht, dass Personen über einen negativen Schnelltest verfügen müssen, wenn sie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betreten. Die bestehende Maskenpflicht in diesen Einrichtungen bleibt erhalten. Über eine Testpflicht in Asylunterkünften sollen die Länder entscheiden.

Bundesländer sollen über Testpflicht an Schulen und Kitas entscheiden

Von zentraler Bedeutung war auch das Thema Schulunterricht im Herbst und Winter. Allgemeine Schulschließungen schließt die Regierung aus. Dafür sei es aber den Bundesländern überlassen, über eine Testpflicht in Schulen oder Kitas zu entscheiden.

Eine Maskenpflicht an Schulen soll es übrigens nur dann geben, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre. Dies würde dann alle Schüler:innen ab der fünften Jahrgangsstufe betreffen.

Kritik vom Lehrerverband

Der Lehrerverband sieht den Vorschlag der Maskenpflicht erst ab der fünften Klasse sehr kritisch. "Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar", erklärt der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger.

Man nehme so an Grundschulen im schlimmsten Fall wieder Unterrichtsausfall und Schulschließungen in Kauf, heißt es weiter. Die Bundesärtzekammer lobte indes, dass einer Schließung von Schulen eine Absage erteilt wurde.

Wie alltagstauglich sind die Maßnahmen?

Auch der Vorwurf, dass die Maßnahmen nicht alltagstauglich seien, steht im Raum. Dies betrifft insbesondere eine Regelung, die vorsieht, dass es für frisch geimpfte, frisch genese oder getestete Personen in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen eine Ausnahmeregelung der Maskenpflicht gibt.

"Frisch" bedeutet hierbei, dass Impfung oder überstandene Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen. "Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigelt.

"Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen werden, ist offensichtlich. Im Zweifel muss man auch nicht alles gesetzlich haarklein regeln."

Was passiert bei medizinischer Notlage?

Unklar ist, was passieren soll, wenn eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur droht. "Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind", sagt Ärztepräsident Klaus Reinhardt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft vermisst hier Grenzwerte, anhand derer sich die Überlastung des Gesundheitswesens beurteilen lassen würde. "Es wird nicht direkt erkennbar, wie die Datenlage gravierend verbessert wird", so der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Wird Deutschland wieder ein Flickenteppich?

Virologe Hendrik Streeck warnt zudem, dass die hohe Entscheidungsgewalt der Bundesländer wieder dazu führen könnte, dass sich Deutschland in einen Maßnahmen-Flickenteppich verwandelt. Um das zu vermeiden, braucht es klare Vorgaben für die Länder, wann diese Maßnahmen wie die Maskenpflicht an Schulen ergreifen sollten, sagte Streeck am Mittwoch dem Fernsehsender Welt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, man arbeite mit den Ländern zusammen, sodass es zu keinem Flickenteppich komme.

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Das Kabinett befasst sich nun mit den Vorschlägen, anschließend ist der Bundestag am Zug.

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