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Reisemängel immer gut dokumentieren!

Fr 21.08.2015 | 12:58 Uhr - Alexander Marx

Dazu zählt zum Beispiel, bei Lärmbelästigung genau anzugeben, wie oft es zu laut war und wie lange. Darauf weist der ADAC hin.

Gut ist es, unabhängige Zeugen zu finden: Vor Gericht sind sie glaubwürdiger, als wenn ein Familienangehöriger aussagt.

Nach der Rückkehr müssen Urlauber einen Mangel innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter melden. Aus Reisemängeln ergibt sich ein Anspruch auf Reisepreisminderung.

Gericht entscheidet in jedem Fall individuell
Der ADAC stellt auf seiner Webseite eine Tabelle bereit, die eine Übersicht über Gerichtsurteile zur Preisminderung gibt. Allerdings können Urlauber vorherige Urteile nicht einfach auf ihre Situation übertragen: Das Gericht entscheidet in jedem Fall individuell.

Natürlich gilt: Bevor es überhaupt zum Nachweisen des Mangels vor Gericht kommt, geht der Weg noch während des Urlaubs zur Reiseleitung: Diese sollte man über den Mangel informieren und verlangen, dass er behoben wird.

dpa

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