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Coronaschutzimpfung während der Arbeitszeit? Das sind die Rechte

Mi 07.04.2021 | 12:05 Uhr - Quelle: dpa/wetter.com
Neue Corona-Regeln für Flugreisen: Das gilt jetzt

Viele warten noch auf einen Impftermin gegen das Coronavirus. Für Beschäftigte, die schon die Möglichkeit haben, stellt sich aber die Frage: Darf ich den Termin während der Arbeitszeit wahrnehmen?

Arbeitnehmer haben nur in Ausnahmefällen Anspruch darauf, sich für einen Impftermin freistellen zu lassen. Darauf weist die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.

Arzttermine sind Privatsache - mit einer Ausnahme

Aus rechtlicher Sicht gilt bei Impfungen die gleiche Regelung wie bei Arztbesuchen. Solche Termine sind grundsätzlich Privatsache. Deshalb müssen Beschäftigte Arzt- bzw. Impftermine in der Regel außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. 

Ein Anspruch auf kurzfristige Freistellung gibt es zum Beispiel nur, wenn der Arztbesuch absolut notwendig und nicht anders als während der Arbeitszeit umzusetzen ist.

Ausnahmefall bei starren Terminen für die Coronaschutzimpfung

Für die Coronaschutzimpfung sieht die Einschätzung des DGB Rechtsschutz so aus: Solange Impfzentren "nur starre Termine vergeben, dürfte ein solcher Ausnahmefall vorliegen". 

Wenn Beschäftigte einen festen Termin vom Impfzentren zugewiesen bekommen, haben sie einen Anspruch darauf, für diesen unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt zu werden, erklärt DGB-Rechtsschutzsekretär Till Bender mit Verweis auf Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Er schränkt jedoch ein: Diese Vorschrift könne in Arbeits- oder Tarifverträgen ausgeschlossen sein, entsprechend entfalle dann der Anspruch auf Lohn für diese Zeit.

Welche Corona-Regeln für Flugreisen gelten, zeigen wir dir im Video am Anfang des Artikels.

Freistellung bei Impfungen in Arztpraxen abhängig von Flexibilität der Terminvergabe

Bei Coronaschutzimpfungen in Arztpraxen gilt diese Regelung abhängig davon, wie flexibel die Terminvergabe abläuft. Die neuesten Entwicklungen bezüglich der Impfung gegen das Coronavirus kannst in unserem Corona-Ticker nachlesen. 

Der DGB Rechtsschutz empfiehlt, den Impftermin frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Da viele Betriebe ein Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten geimpft sind, sollte es möglich sein, eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.

Weitere Themen rund das Coronavirus:

Corona-Impfung: Wann bin ich endlich dran?

Europa im Kampf gegen Corona: Teils gravierende Unterschiede

Studie: Deshalb kann Pollenflug das Coronarisiko steigern

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