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Unwetterschäden steuerlich absetzen: Was Betroffene wissen sollten

Mi 25.06.2025 | 16:29 Uhr - Redaktion - Quelle: dpa
Soll ein Unwetterschaden geltend gemacht werden, darf kein eigenes Verschulden vorliegen. ©Adobe Stock

Nach Sturm, Hochwasser oder Hagel: So lassen sich Schäden an Haus, Hausrat oder Auto steuerlich absetzen. Was das Finanzamt anerkennt, welche Nachweise nötig sind und wann Ausnahmen gelten.

Unwetter mit Starkregen, Hochwasser und Stürmen verursachen immer häufiger immense Schäden an Wohnhäusern, Hausrat und Fahrzeugen. Nach der ersten Krisenbewältigung stellt sich für viele die Frage: Können die entstandenen Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden?

Laut dem Bund der Steuerzahler ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich - insbesondere, wenn es sich um Schäden an existenziellen Lebensgrundlagen handelt.

Steuerliche Absetzbarkeit bei Hochwasser- und Sturmschäden

Wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt, können selbst getragene Kosten für beschädigte Wohnungen, Häuser oder Hausrat als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die Absetzbarkeit ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft:

Wer beispielsweise den Abschluss einer allgemein verfügbaren Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versäumt hat, kann den Schaden nicht steuerlich ansetzen. Eine spezielle Elementarschadenversicherung wird jedoch nicht zwingend vorausgesetzt.

Unwetter können heftige Schäden verursachen durch Überflutungen, Schlamm, Windböen, Blitz oder Hagel. Beschädigte fragen sich häufig, wer dafür die Kosten übernimmt. Die wichtigsten Infos dazu erfährst du im Video.

Nur notwendige Reparaturen und Wiederbeschaffungen absetzbar

Absetzbar sind ausschließlich Ausgaben für die Wiederherstellung oder Sicherung der grundsätzlichen Lebensführung - also Reparaturen an Wohnräumen, Möbeln, Kleidung oder anderen notwendigen Hausratsgegenständen. Kosten für Verschönerungsmaßnahmen oder Modernisierungen sind nicht steuerlich anerkennungsfähig.

Wichtig: Betroffene sollten sämtliche Nachweise sorgfältig dokumentieren. Dazu zählen:

Zumutbare Eigenbelastung entscheidet über Steuerentlastung

Die steuerliche Entlastung greift erst, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Diese wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Nur der darüberliegende Betrag wird tatsächlich steuermindernd berücksichtigt.

Die Straßen stehen durch ein Unwetter unter Wasser oder dein eigener Keller ist überflutet. Musst du nun trotzdem zur Arbeit und wie sieht es mit deinem Lohn aus? Was die gesetzlichen Regelungen sind, was du bei Hochwasser beachten solltest und wann du trotzdem arbeiten musst, zeigen wir dir hier im Video.

Unwetterschäden an Fahrzeugen: Absetzbarkeit nur im beruflichen Zusammenhang

Auch Autos bleiben bei Unwettern nicht verschont. Bei privat genutzten Fahrzeugen sind Schäden in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Schaden während der beruflichen Nutzung, etwa auf dem Weg zur Arbeit, entstanden ist. In solchen Fällen können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für betriebliche Fahrzeuge wie Firmenwagen gilt: Schäden stellen steuerlich abziehbare Betriebsausgaben dar und können den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Das betrifft sowohl Reparatur- als auch gegebenenfalls Abschreibungskosten bei einem Totalschaden.

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Dieser Text wurde mit Hilfe von KI-Systemen erstellt und von der Redaktion überprüft.

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