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Ryanair bittet zur Kasse: Klimazuschlag auch nach Buchung fällig

Mo 13.01.2020 | 11:40 Uhr - Marvin Klecker
Die irische Airline fordert nun die Luftverkehrssteuer nachträglich von ihren Kunden ein. ©Shutterstock

Ab April wird bei allen Flügen ab Deutschland eine Klimasteuer fällig. Diese will sich die irische Airline Ryanair nun auch von den Kunden holen, die schon vor längerer Zeit gebucht haben.

Das von der Bundesregierung beschlossene Klimapaket sieht vor, dass ab dem 1. April 2020 auf jeden Flug, der von einem deutschen Flughafen aus startet, eine zusätzliche Luftverkehrssteuer erhoben wird. Das hat zur Folge, dass das Fliegen ab April etwas teurer wird, da die Airlines die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weitergeben werden.

Ryanair fordert nachträgliche Zahlung der Steuer

Was ist jedoch, wenn man seinen Flug bereits vor vielen Monaten, als die Einführungen eines Klimazuschlags noch nicht bekannt war, gebucht hat? In diesem Fall fordert die irische Fluggesellschaft Ryanair nun die nachträgliche Zahlung der Steuer.

Hast du übrigens gewusst, dass Ryanair als einzige Airline zu den zehn größten CO2-Verursachern in Europa gehört? Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel:

Erschreckende Premiere: Ryanair in den Top 10 der größten CO2-Schleudern Europas

Bis zu zehn Euro mehr pro Flug

Laut eines Berichts von "MDR aktuell" bekamen Kunden vor einiger Zeit eine Mail, in der sie aufgefordert wurden, den Klimazuschlag zu zahlen. Für einen innerdeutschen oder innereuropäischen Flug werden 5,53 Euro pro Passagier verlangt. Für Flüge zu Zielen außerhalb von Europa sollen sogar 9,96 Euro nachträglich gezahlt werden. 

Ryanair fordert Zahlung binnen 48 Stunden

In einer ersten Mail wurden die Ryanair-Kunden vor die Wahl gestellt, den fälligen Betrag entweder zu zahlen oder den Flug binnen acht Tagen zu stornieren. Wenn man dies nicht getan hat, wurde man in einer zweiten Mail zur Zahlung binnen 48 Stunden aufgefordert, da sonst ein Einchecken nicht möglich sei.

Kritik von Verbraucherschützern

Das Vorgehen der LowCost-Airline sorgt bei Verbrauchersschützern für Kritik. Allen voran die 48 Stunden-Frist sei ungewöhnlich, wie Robert Bartel von der Verbraucherschutzzentrale Brandenburg gegenüber des MDR äußerte: "Dass man innerhalb von 48 Stunden den Betrag begleichen muss, dafür gibt es im Grunde gar keine Regelung und das ist auch aus unserer Sicht nicht angemessen."

Nachträgliche Steuer ist rechtens

Doch ist es überhaupt rechtens, im Nachhinein solche Gebühren von seinen Kunden zu verlangen? Laut Luftverkehrsexperte Ronald Schmid ist das durchaus in Ordnung, was er auf Nachfrage des MDR bestätigte. Jede Airline kann, wenn dies in ihren AGBs so festgelegt ist, eine solche Steuer auch im Nachhinein verlangen, selbst wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Buchung noch gar nicht wissen konnte, dass es eine solche Steuer geben wird.

Ziehen andere Airlines nun nach?

Die Frage ist nun, ob Ryanair ein Einzelfall bleibt oder ob auch andere Airlines nachziehen werden. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft teilte auf Nachfrage von "MDR aktuell" mit, dass die deutschen Fluggesellschaften Lufthansa, Eurowings, Condor und Tuifly die Steuer aus ihrer eigenen Tasche bezahlen und die Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben werden. Dasselbe gilt für die britische LowCost-Airline EasyJet.

Ryanair bleibt derzeit ein Einzelfall

Zum jetzigen Zeitpunkt ist Ryanair also die einzige Airline, die die Steuer nachträglich von ihren Kunden verlangt. Ob sich die Fluggesellschaft mit dieser Vorgehensweise einen Gefallen getan hat, bleibt abzuwarten.

Übrigens: Wusstest du, dass Fliegen auch gesundheitliche Risiken birgen kann? Mehr dazu in diesem Video:

Hättest Du gedacht, dass Du Dich auf einem Flug in gesundheitlicher Gefahr begibst? Eigentlich ist das Fliegen statistisch gesehen eine der sichersten Methoden, um von A nach B zu kommen. Doch dort oben auf 10.000 Metern Höhe ist die Gefahr, sich mit der Grippe oder anderen ansteckenden Krankheiten zu infizieren, deutlich höher. Warum das so ist, erfährst Du im Video.

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