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Ratgeber

Niemals kochen! Das musst du bei Glühwein beachten

Do 26.11.2020 | 09:55 Uhr - Marvin Klecker
Dezemberprognose: Mildnachten oder weißes Fest?

Aufgrund der fehlenden Weihnachtsmärkte wird Glühwein nun häufiger selbst erhitzt. Dabei sollte man jedoch einige Dinge beachten. Zudem wird eine bestimmte Sorte zurückgerufen.

Eine, oder vielleicht auch mehrere, Tassen Glühwein gehören für viele einfach zur Weihnachtszeit dazu. Doch leider bleibt uns aufgrund der Corona-Pandemie der Gang auf den Weihnachtsmarkt oder der gemeinsame Glühwein mit der Nachbarschaft oder den Arbeitskollegen verwehrt.

Besonders gut schmeckt der Glühwein bei kühlen Temperaturen und bestenfalls Schnee. Ob wir uns in der Weihnachtszeit darauf freuen dürfen, erfährst du zu Beginn des Artikels.

Darauf musst du beim Glühwein achten

Aus diesem Grund wird in dieser Adventszeit das alkoholhaltige Punschgetränk lieber zuhause erwärmt und in kleinerer Runde genossen. Jedoch solltest du beim Verzehr besonders auf eine Sache achten.

Gekochter Glühwein kann krebserregend sein

Beim Erhitzen von Glühwein solltest du das Getränk keinesfalls zum Kochen bringen lassen! Denn wenn Wein kocht, zersetzen sich die dort enthaltenen Kohlenhydrate. Dadurch entsteht das Zuckerabbauprodukt Hydroxymethylfurfual, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein.

Geschmacksverlust durch das Aufkochen

Zudem verliert der Glühwein durch das Erhitzen an Alkohol. Das mag zwar für den ein oder anderen von Vorteil sein. Andererseits verliert das Weihnachtsgetränk dadurch auch seinen Geschmack.


Vorsicht bei Zimt im Glühwein

Apropos Geschmack: Damit der Glühwein besser schmeckt, peppen viele das Getränk ein wenig auf. Mal ist es mit zusätzlichem Alkohol oder Sirup oder mal durch weihnachtliche Gewürze wie Nelken oder auch Zimt. Bei Zimt ist aber Vorsicht geboten.

Beim Verfeinern mit Zimt solltest du nicht auf die günstigste Variante, den Cassia-Zimt, zurückgreifen, da dieser einen hohen Gehalt an Cumarin besitzt. Davon gilt lediglich 0,1 Milligramm als tolerierbare Tagesdosis. Wird diese überschritten, können Kopfschmerzen die Folge sein.

Explosionsgefahr! Dieser Glühwein wird zurückgerufen

Noch bevor die Advents- und Glühweinzeit richtig begonnen hat, werden bereits erste Glühweinflaschen zurückgerufen. Es handelt sich dabei um Glühwein des Biolandguts Huter, genauergesagt dem "Winzerglühwein aus Rotwein" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 1. Januar 2022. Verkauft wurde das alkoholhaltige Getränke vorwiegend in Bayern und Sachsen.


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