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Gesundheit

Neues Gesetz: Masernimpfung wird zur Pflicht

Mi 17.07.2019 | 11:05 Uhr - Quelle: dpa/wetter.com
Die Impfung gegen Masern soll für bestimmte Personengruppen künftig verpflichtend werden. ©Shutterstock

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Die Impfquote ist laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit zu stoppen. Deshalb kommt jetzt die gesetzliche Impfpflicht.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind.

Wer nicht geimpft ist, muss Bußgeld bezahlen

Wer von den vom Gesetz betroffenen Personen trotzdem nicht gegen Masern geimpft ist, muss mit Bußgeldern rechnen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden. Außerdem dürfen ungeimpfte Kinder dann auch nicht mehr in Kitas aufgenommen werden.

In der Begründung zum Entwurf des "Masernschutzgesetzes", der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. "Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss."

In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig.

Diese Personengruppen brauchen die Impfung künftig

Das neue "Masernschutzgesetz" schreibt nun vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben. Die Spritze soll es künftig bei jedem Arzt geben - außer beim Zahnarzt.

So viele Menschen lassen sich nicht gegen Masern impfen

Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz - also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.

Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren - also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten. Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene.

Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund 600 000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft werden, hatte die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium berichtet.

Masern: So verläuft die Krankheit

Masern-Viren werden über Speicheltröpfchen in der Luft übertragen.

Einige Tage nach der Ansteckung breitet sich ein charakteristischer bräunlich-rosafarbener Ausschlag am Körper aus. Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung können dazukommen. Im schlimmsten Fall können die Masern auch mit schweren Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen einhergehen, und selten kommt es zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können.

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