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Krankschreibung: Gelber Zettel wird 2021 abgeschafft

Fr 17.09.2021 | 13:35 Uhr - Redaktion
Die Krankmeldung in Papierform wird es künftig nicht mehr geben. ©dpa

Der "gelbe Zettel" wird noch 2021 der Geschichte angehören. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.

Die Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), auch "gelber Zettel" genannt, beim Arbeitgeber soll künftig entfallen.

Elektronisches Verfahren ersetzt den "gelben Schein"

Die Krankmeldung in Papierform wird dann durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt. Sowohl die Krankenkassen als auch der Arbeitgeber sollen dann die notwenidgen Informationen elektronisch erhalten, sodass die AU-Bescheinigung in Papierform überflüssig wird.

Somit entfällt das mühsame Verschicken der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Ab wann soll die neue Regelung gelten?

Bereits am 19. Mai 2019 trat das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" in Kraft. In ihm wurde unter anderem die Neuerung bezüglich der AU-Bescheinigung festgelegt.

Ursprünglich ab 1. Januar 2021 sollten Ärzte und Ärztinnen die Daten zur Arbeitsunfähigkeit direkt und digital an die Krankenkassen der Patienten schicken. Jedoch war es bis dahin nicht möglich, die dafür notwenidge Technik für alle Arztpraxen und Krankenkassen verfügbar zu machen. Auch die Corona-Pandemie stellte eine große Belastung dar. 

Somit startet die elektronische Arbeitsunfäigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01. Oktober 2021. "Praxen müssen im Laufe des vierten Quartals von der Papier-AU auf die eAU umstellen", schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Muss die Krankschreibung trotzdem an den Arbeitgeber geschickt werden?

Doch muss man seine Bescheinigung zu Arbeitsunfähigkeit trotz der neuen Regelung weiterhin an den Arbeitgeber schicken? Diesbezüglich war vorgesehen, dass eine elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2022 verschickt werden sollte.

Jedoch wurde auch dieser Termin verschoben. Arbeitnehmer müssen ihren gelben Schein folglich noch bis zum 1. Juli 2022 selbst beim Arbeitgeber abgeben.

Weitere Informationen zur neuen Regelung siehst du in diesem Video:  


Großer Bürokratieaufwand entfällt

Durch den Wegfall der Krankschreibung in Papierform endet ein großer Bürokratieaufwand. Jährlich werden rund 80 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt, ein Arbeitsschritt, der durch die Digitalisierung nun wegfällt. Dadurch werden Kosten in Höhe von bis zu 549 Millionen Euro reduziert.

Weiterer Vorteil durch digitale Krankschreibungen

Der Wegfall des "gelben Zettels" hat darüber hinaus einen weiteren Vorteil. Künftig stellt sich nämlich nicht mehr die Frage, ob die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber angekommen bzw. eingegangen ist.

Übrigens: In welchen Fällen der Arbeitgeber deine Krankschreibung zurückweisen kann, erfährst du hier:

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber deine Krankschreibung zurückweisen

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