Fotos auf der Facebook-Pinnwand
Grundsätzlich sind Abmahnungen ein Mittel, um Ansprüche aus dem Urheberrecht, Markenrecht oder dem Wettbewerbsrecht außergerichtlich durchzusetzen. Wird die Abmahnung missachtet und landet der Sachverhalt vor Gericht, können laut Lampmann Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mehr als 5.000 Euro entstehen.
Profil nur für private Freunde sichtbar machen
Facebook-Nutzer, die sich gegen das Risiko entsprechender Abmahnungen schützen wollen, sollten ihr Profil deshalb am besten so einstellen, dass es nur für private Freunde sichtbar ist. "Nutzer, die nicht möchten, dass Dritte ungefragt auf ihrer Pinnwand posten, können auch diese Funktion abstellen", sagte Lampmann. Eine hundertprozentige Sicherheit gebe es im sozialen Netzwerk allerdings nicht. "Sinn und Zweck des Ganzen ist es ja gerade, sich mit anderen Nutzern auszutauschen und Inhalte zu teilen."
Bei Facebook werden Inhalte oft dynamisch generiert. "Ist ein Bild durch automatische Funktionen bei Facebook so in das Profil integriert, dass es aussieht, als hätte man das Foto selbst gemacht, könnte ein sogenanntes 'zu eigen machen' vorliegen", sagte Lampmann. "Dann stünde der Profilbetreiber voll in der Haftung, so, als hätte er das Bild selbst hochgeladen."
Grundsätzlich müsse jede Person, deren Abbild veröffentlicht werden soll, vorher gefragt werden. Eine Ausnahme sei, wenn jemand nur als sogenanntes Beiwerk, also zufällig lediglich im Hintergrund zu sehen ist, sagte Lampmann. In diesem Fall sei die Veröffentlichung erlaubt.