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Gesundheit

Das steht im neuen Entwurf für Bund-Länder-Beratungen

Mo 22.03.2021 | 13:25 Uhr - Quelle: dpa
Lockdown soll bis 18. April verlängert und verschärft werden

Die dritte Corona-Welle rollt durchs Land. An breite Lockerungen der harten Beschränkungen ist da nicht zu denken. Auch der ersehnte Osterurlaub dürfte für viele ausfallen. Oder gibt es Kompromisse?

Trotz hoher Corona-Infektionszahlen könnten über Ostern die strengen Kontaktregeln für Verwandtenbesuche womöglich gelockert werden. Vor der Bund-Länder-Runde am Nachmittag (14.00 Uhr) liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis erlauben würde. Dieser wurde am Montagvormittag vom Kanzleramt verschickt und enthält Vorschläge und Forderungen von Seiten der SPD- wie der Unionsseite.

Das Papier, das der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorlag, hat den Stand 22. März, 10.00 Uhr. Sehr viele Punkte darin sind noch in eckigen Klammern, darüber dürfte es also noch Diskussionen geben.

Über alle aktuellen Entwicklungen halten wir dich in unserem Corona-Ticker auf dem Laufenden.

Mehr Kontakte über Ostern erlaubt? 

Dazu zählt auch der Vorschlag, über Ostern mehr Kontakte zu erlauben - wobei zunächst unklar war, wer diesen Vorschlag eingebracht hat.

Anders als im Lockdown über Ostern im vergangenen Jahr sollten Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein, heißt es hierzu in dem Papier. Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage habe eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden könnten.

Wörtlich heißt es in dem Beschlussentwurf: "Daher werden die Länder vom 2. April bis zum 5. April 2021 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet."

Verschärfungen in Hotspot-Regionen geplant

Anders als im Beschlussentwurf von Sonntagabend bringt die neue Fassung für Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 100 neben einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung bis 05.00 Uhr ("sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen") verschärfte Kontaktbeschränkungen ins Spiel. Wobei unklar ist, ob dies eine ergänzende Möglichkeit oder eine Entweder-oder-Formulierung darstellt, über die die Länder in Eigenregie entscheiden könnten. Der gesamte Passus steht aber weiterhin in eckigen Klammern. 

Dies gilt auch für den Vorschlag, Schulen und Kitas zu schließen oder gar nicht zu öffnen, sofern Erzieher, Lehrer und Schüler oder betreute Kinder nicht zweimal pro Woche getestet werden könnten. Ab einer Inzidenz von 200 könnte es demnach auch eine Schließung von Schulen und Kitas geben, wobei dies "mit einigen Tagen Vorlauf" geschehen würde, "damit sich Familien darauf einstellen können". 

Das steht über Reisen im Entwurf

Angesichts der Ostertage heißt es auch im Entwurf: "Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten". Und weiter: "Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss."

Ohne die umstrittenen Mallorca-Reisen zu nennen, heißt es nun in dem Papier, die Bundesregierung werde "zügig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entscheiden, in welchen Fällen eine Testpflicht und in welchen Fällen eine Quarantäne bei Einreise unabhängig von Inzidenzen im Reiseland erforderlich ist". Der neue Zusatz steht wie das von den SPD-Ländern ins Gespräch gebrachte Konzept eines "kontaktarmen Urlaubs" im eigenen Bundesland ebenfalls noch in eckigen Klammern.

Der "kontaktarme Urlaub" zielt auf die Möglichkeit ab, Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Appartements oder Wohnmobilen zu machen, sofern diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen und Urlauber sich dort auch mit Essen versorgen können. Aus der Union hieß es hierzu bereits skeptisch, dass das dafür notwendige Beherbergungsverbot schon einmal juristisch für Ärger gesorgt habe.

Neuer Punkt zu Alten- und Pflegeeinrichtungen

Neu aufgenommen wurde in den Beschlussentwurf ein Punkt zur Lage in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Nachdem laut Impfstrategie vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte geimpft worden seien, gebe es nun "die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation". Da weiterhin unsicher sei, inwieweit die Impfung ausschließt, dass Geimpfte andere anstecken können, müssten Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umgesetzt werden.

Zugleich könnten aber zwei Wochen nach der Zweitimpfung die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Corona-Ausbruch wieder erweitert und auch übergreifende Gruppenangebote wieder gemacht werden, heißt es in dem Papier weiter. Ungeimpfte wie etwa neue Bewohner sollten zügig ein Impfangebot bekommen.

Große Lockerungen sieht auch der neue Entwurf nicht vor. Erwähnt wird einzig, dass die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in ausgewählten Regionen oder einer in je einer Region mit einer niedrigen Inzidenz testen können, wie unter strengen Auflagen und mit einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten.

Überblick: Diese Punkte standen im Beschlussentwurf von Sonntag

Diese Punkte enthiellt der vom Kanzleramt verschickte Beschlussentwurf von Sonntagabend:

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