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Ratgeber

Ende der Testpflicht? Darauf sollten sich Arbeitnehmer einstellen

Do 27.08.2020 | 10:10 Uhr - Quelle: dpa/wetter.com
Reisewarnung für Corona-Sorgenland: Teile Kroatiens jetzt auf der Risikoliste

Wird die Testpflicht abgeschafft, müssen Arbeitnehmer in Quarantäne, sollten sie aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren. Was bedeutet das für Beschäftigte?

Derzeit wird diskutiert, ob die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach dem Ende der Sommersaison wieder abgeschafft werden soll.

Eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet könnte dann in Deutschland wieder eine Quarantäne nach sich ziehen. Wegen der gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen hat das Auswärtiges Amt für Teile des Urlaubslandes Kroatien nun ebenfalls eine Reisewarnung ausgesprochen, wie im Video am Anfang des Artikels zu sehen ist.

Die 14-tägige Quarantäne soll man nur dann vorzeitig verlassen dürfen, wenn ein frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachter Test negativ ausfällt. 

Bei Quarantäne: Urlaub, Homeoffice oder im Zweifel kein Lohn

Arbeitnehmer, die für die Zeit der Quarantäne nicht von zu Hause aus arbeiten oder weiteren Urlaub einsetzen können, haben im Zweifel Pech und müssen auf ihren Lohn verzichten. "Wenn man schon vor der Reise von den Quarantänebestimmungen wusste, nimmt man die eigene Arbeitsunfähigkeit sehenden Auges in Kauf - und kann die Vergütung im Quarantänefall nicht auf den Arbeitgeber abwälzen", erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das sei derzeit die herrschende Rechtsauffassung.

Selbst wer sich bei einer Urlaubsreise im Risikogebiet ansteckt, und dann nicht zur Arbeit kommen kann, müsse damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit nicht zahlt, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Der Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall verlangt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist."

Das sei nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Erkrankung nach seiner Rückkehr aus dem Risikogebiet eine zwingend angeordnete bis zu 14-tägige Quarantäne einhalten muss, und auch aus diesem Grund nicht zur Arbeit kommen kann. Das würde von der Rechtsprechung im Streitfall berücksichtigt. 

Reise ins Risikogebiet darf nicht verboten werden

Wird das Urlaubsland erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt, haben Arbeitgeber dagegen schlechtere Chancen, zu beweisen, dass jemand seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, so Meyer. Noch gibt es zu all diesen Szenarien aber keine geltende Rechtsprechung.

Eine Reise ins Risikogebiet verbieten dürfen Arbeitgeber im Übrigen nicht: "Wie Arbeitnehmer ihren Urlaub gestalten, liegt außerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Über alle aktuellen Corona-Entwicklungen halten wir dich im Ticker auf dem Laufenden.

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