Bei Krankheit im Urlaub: So bekommst du deine Urlaubstage zurück
Magen-Darm, Grippe und Co.: In den Ferien krank werden, will wohl niemand. Was Arbeitnehmer im Fall der Fälle direkt am Urlaubsort tun sollten, um später ihre Urlaubstage zurückzubekommen.
Im Urlaub krank zu werden, das ist ärgerlich. Ein Trost für Betroffene: Diese Tage werden gemäß Paragraph 9 des Bundesurlaubsgesetzes nicht auf den Jahresurlaub angerechnet – wenn man die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweist.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Urlaubsort ist Pflicht
Erkrankt man in den Ferien im Ausland, muss die Bestätigung dafür zwingend von einem Arzt am Urlaubsort eingeholt werden. Darauf weist das Fachportal Haufe.de hin.
Das sogenannte eAU-Verfahren, bei dem Arbeitgeber hierzulande die Arbeitsunfähigkeitsdaten von gesetzlich Versicherten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen, gilt im Ausland nicht. Man braucht also wirklich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man dem Arbeitgeber vorlegen kann.
Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber zudem zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich aus dem Ausland informieren - und zwar über die Arbeitsunfähigkeit an sich, deren voraussichtliche Dauer und ihre Adresse am Aufenthaltsort. Möglich ist das etwa per E-Mail oder telefonisch. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber übernehmen.
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Die verlorenen Tage nicht einfach als Urlaub hintendran hängen
Kehren Beschäftigte, die arbeitsunfähig erkrankt sind, nach Deutschland zurück, sind sie dann verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ihre Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.
Übrigens: Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstage darfst du nicht einfach im Anschluss an deinen Urlaub anhängen. Wer am Ende des genehmigten Urlaubszeitraums wieder gesund ist, hat auch pünktlich wieder zur Arbeit zu kommen.
Den Urlaub muss der Arbeitgeber dann allerdings zu gegebener Zeit nachgewähren, heißt es in dem Beitrag.
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