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Ratgeber

Bahncard, Whatsapp und Co.: Das ändert sich im Februar 2020

Di 21.01.2020 | 15:47 Uhr - Marvin Klecker
Besonders Nutzer alter Smartphones sind von den Neuerungen betroffen. ©Shutterstock

Ein neuer Monat steht bevor und mit ihm auch wieder einige Änderungen. Vor allem Bahnreisende und Smartphone-Nutzer sind davon betroffen.

Wie jeden Monat gibt es auch im Februar einige neue Regelungen und Gesetzesänderungen, die unser Leben mal mehr und mal weniger betreffen.

Whatsapp-Support wird auf alten Smartphones eingestellt

Die erste Änderung betrifft allen voran Menschen, die noch ein eher älteres Smartphone besitzen. Denn der Support des Nachrichtendienstes Whatsapp wird auf diesen ab dem 1. Februar eingestellt. Betroffen davon sind Smartphones mit dem Betriebssystem iOS 8 sowie Android Gingerbread (Android 2.3.7 und älter).

Zwar läuft Whatsapp weiterhin auf diesen Geräten; jedoch werden manche, allen voran neue, Funktionen nicht mehr verfügbar sein.

Bahnfahren wird auch mit Bahncard billiger

Auch Bahnreisende müssen sich im Februar auf Neuerungen einstellen, die ganz zu ihren Gunsten ausfallen. Denn die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent betrifft ab dem 1. Februar auch Inhaber einer Bahncard 25 und Bahncard 50. Diese wird zum Monatswechsel zehn Prozent günstiger sein.

Schutz vor teuren Abo-Fallen

Einige Smartphone-Nutzer sind sicher schon mal in eine Abo-Falle getappt. Meist geschieht dies unabsichtlich oder ohne zu wissen, dass man ein Abo abgeschlossen hat. Und das kann teuer werden! Preise von fünf Euro pro Woche sind bei solchen Dienstleistungen von Drittanbietern keine Seltenheit. 

Abo-Fallen gehören der Vergangenheit an

Um dieser Betrugsmasche einen Riegel vorzuschieben, hat die Bundesnetzagentur Vorgaben für Mobilfunkanbieter für die Abrechnung von Drittanbieterleistungen über die Mobilfunkrechnung formuliert. Laut dieser müssen die Kunden nun ausdrücklich sowohl den Vertragsabschluss als auch die Kostenabbuchung bestätigen.

Zudem gibt es nun in vielen Fällen eine Geld-Zurück-Garantie, falls ein solches Abo abgeschlossen wurde. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vor.

Ausgenommen davon sind einmalige Drittanbieterkosten wie die Teilnahmegebühr an TV-Gewinnspielen, Zuschauervotings oder anderen kostenpflichtigen SMS-Diensten.

Alle Infos zu den Neuerungen erfährst du auch im folgenden Video:


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