Amalgam-Füllung nur aus medizinischen Gründen entfernen lassen
Doch das Material wird von den Kassen bezahlt. Wer sich davon trennen will, muss das in der Regel selbst bezahlen. "Amalgam sollte dann entfernt werden, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist", sagt der Döhlauer Zahnarzt Reiner Zajitschek vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte. "Ein solcher Grund kann zum Beispiel Sekundärkaries in einer bestehenden Füllung sein", sagt Zajitschek - wenn sich also an dem Zahn, an dem Karies behandelt und das Loch mit Amalgam gefüllt wurde, erneut Karies bildet.
Amalgam sollte nach Worten des Zahnarzts auch entfernt werden, wenn eine Allergie besteht. Das sei allerdings sehr selten der Fall. Aber nur dann zahle die Krankenkasse die Kosten für Entfernung und neue Füllungen in voller Höhe. "Wer sich aus rein kosmetischen Gründen für den Austausch von Amalgam entscheidet, muss die Kosten selber tragen", sagt Zajitschek. Eine solche Wunschbehandlung dürfe weder von privaten noch gesetzlichen Kassen bezahlt oder bezuschusst werden.
(db)