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Hohes Bußgeld droht: Bis wann Gehwege schneefrei sein müssen

Letzte Aktualisierung: Fr 20.01.2023 | 12:49 Uhr - Quelle: dpa/wetter.com
Tipps bei Glätte: So vermeidest du Unfälle

Der Einsatz von Streusalz ist für Privatpersonen verboten. Widersetzt man sich diesem Verbot, droht ein hohes Bußgeld. Auch andere Verstöße bei den Winterpflichten können teuer werden.

Wenn Schnee die Umgebung in eine weiße Winterlandschaft verwandelt, müssen Grundstückseigentümer:innen oder Vermieter:innen raus vor die Tür - auch frühmorgens. Dann müssen sie räumen und streuen, damit Passanten nicht ausrutschen und sich beim Vorbeigehen am Grundstück nicht verletzen. 

Werktags ab 7 Uhr Räumpflicht

Auch wenn die Räumpflicht nicht in jeder Kommune identisch ist - einige zentrale Punkte sind fast überall gleich. Der Gehweg vor dem Grundstück ist üblicherweise werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr passierbar zu halten. Das heißt: Der Weg muss ohne Sicherheitsrisiko begehbar sein.

Bei starkem Schneefall muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sogar mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden. Bei Glatteisbildung besteht zudem sofortige Streupflicht.

Die Gemeinden legen auch fest, in welcher Breite man den Gehweg vor dem Haus räumen muss. Je nach Kommune sind das 0,80 bis 1,50 Meter. Zwei Fußgänger mit Kinderwagen oder Einkaufstaschen müssen aneinander vorbeigehen können.

Winterdienst muss im Mietvertrag stehen

"Mieter müssen nur dann Schnee räumen und streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Es reicht nicht aus, dies lediglich in der Hausordnung zu regeln. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist es auch nicht ausreichend, wenn der Vermieter einen "Schneeräumplan" aufstellt und in die Briefkästen der Mieter wirft.

Sind in einem Mehrfamilienhaus die Bewohner laut Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee räumen und streuen. "Aufgabe der Vermietenden ist es, Geräte und Material zur Verfügung zu stellen", betont Ropertz. Außerdem müssen die Vermietenden regelmäßig kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde. Ansonsten haftet er unter Umständen im Schadensfall. Neben dem Schmerzensgeld drohen bei nicht geräumtem Schnee zusätzliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wie dieser Tabelle entnommen werden kann (Quelle: bussgeldkatalog.org):

Schneeräumen trotz Winterurlaub

Wer seinen Pflichten nicht nachkommen kann, muss einen Ersatz suchen. Das gilt auch, wenn die Person verreist oder krank ist. In Mehrfamilienhäusern findet sich aber fast immer Nachbarn, die den Dienst für Ältere oder Kranke oder als Urlaubsvertretung übernehmen können.

Wird ein professioneller Räumdienst engagiert, kann die Vermieter:in die Ausgaben als Betriebskosten auf die Mieter:innen umlegen - vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag so geregelt. Führt das Unternehmen den Räumungsauftrag nicht oder nur unzureichend aus, kann es für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Wer seine Pflicht wiederholt verletzt, riskiert eine Kündigung des Mietverhältnisses.

Grundsätzlich gilt: Stürzt eine Person aufgrund von Eis und Schnee vor einem Haus, kann er Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Allerdings muss er auch Vorsicht walten lassen. Hat er also leichtfertig gehandelt, trägt er gegebenenfalls eine Mitschuld. Mitschuldig ist man zum Beispiel, wenn man im tiefsten Winter auf glatten Ledersohlen unterwegs ist.

Hohes Bußgeld beim Einsatz von Streusalz

Gestreut werden kann etwa Sand, Kies oder Granulat. Im Fall von Eisregen muss gegebenenfalls nachgestreut werden.

Streusalz ist in vielen Städten verboten. Der Grund: Das Salz schädigt Bäume und Sträucher. Außerdem kommt es zu einer Belastung von Grundwasser und Böden. Auch die Pfoten von Tieren sowie Schuhe können durch das Streusalz in Mitleidenschaft gezogen werden. Verstöße gegen das Streusalzverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Wie viel Schnee in den kommenden Tagen erwartet wird, siehst du in unserer aktuellen 3-Tage-Vorhersage: 

Auch in den kommenden Tagen bleibt es bei eher kühlen Temperaturen. Nachts kann es sogar erneut zu Frost kommen - besonders in der Nacht zu Dienstag in Brandenburg. Am Montag ist vor allem Richtung Ostsee mit freundlichem Wetter zu rechnen, während es speziell am Alpenrand noch regnet. Am Dienstag ist in der breiten Mitte mit Sonnenschein und ein paar Wolken zu rechnen. Wie danach der Mittwoch aussieht, zeigt unsere Meteorologin Denise Seiling in der 3-Tage-Wettervorhersage "Deutschland AKTUELL".

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