Unwetterwarnungen Nordrhein-Westfalen

Warnlagebericht für Nordrhein-Westfalen


Unwetterwarnungen für

Erklärungen zu den einzelnen Warnkriterien

Windböen

Windböen
  Warnstufe 1 | Wetterwarnungen

Eine Wetterwarnung vor Windböen wird ausgerufen, sobald in ca. 10 Meter Höhe Böen über 50 km/h (bzw. 14 m/s, 28 kn, 7 Bft) über offenem, freiem Gelände zu erwarten sind. Über Böenwarnungen in Gipfellagen wird nach Einzelfällen entschieden.

  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Die nächst höhere Warnstufe gilt bei Windgeschwindigkeiten zwischen 65 und 85 km/h (bzw. 18 bis 24 m/s, 34 bis 74 kn, 8 bis 9 Bft). Für Böenwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es Einzelfallentscheidungen, in der Regel liegen die Richtwerte bei 90 bis 100 km/h (bzw. 25 bis 28 m/s, 48 bis 55 kn, 10 Bft). Gipfellagen haben grundsätzlich höhere Windgeschwindigkeiten als das Flachland, deswegen wird hier der Schwellenwert höher gelegt.

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Drohen Windböen mit 105 bis 115 km/h (bzw. 29 bis 32 m/s, 56 bis 63 kn, 11 Bft), werden Unwetterwarnungen herausgegeben. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gilt die Einzelfallentscheidung, Richtwerte sind Windgeschwindigkeiten ab 120 km/h (bzw. ab 33 m/s, ab 64 kn, 12 Bft).

  Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter

Werden Windböen mit einer Stärke von mehr als 140 km/h (bzw. >39 m/s, >77 kn, >12 Bft) in ca. 10 Meter Höhe an mehreren Orten über offenem, freiem Gelände erwartet, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Bei einer Böenunwetterwarnung in exponierten Gipfellagen gibt es wieder Einzelfallentscheidungen.

Gewitter

Gewitter
  Warnstufe 1 | Wetterwarnungen

Eine Wetterwarnung vor Gewittern wird dann ausgegeben, wenn mit Blitzschlägen und Windböen zu rechnen ist.

  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Vor starkem Gewitter wird gewarnt, sobald Begleiterscheinungen wie Sturmböen, schwere Sturmböen, Starkregen oder Hagel auftreten.

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Bei sehr starken konvektiven Ereignissen, die mit Hagelschlag, heftigem Starkregen oder Orkan(artigen) Böen einhergehen, werden Unwetterwarnungen ausgegeben. Es genügt, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.

  Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter

Treten die Gewitter in Verbindung mit Hagelschlag, extrem heftigem Starkregen oder extremen Orkanböen auf, wird vor extremem Unwetter gewarnt. Auch hier genügt es, wenn eine der begleitenden Wettererscheinungen ihr extremes Unwetterkriterium (bei Hagel ab einem Hagelkorndurchmesser von 1,5 cm) erfüllt.

Starkregen

Starkregen
  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Vor Starkregen wird bei Regenmengen zwischen 15 und 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden gewarnt.

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Der Schwellenwert für unwetterartige Starkregenereignisse liegt bei 25 l/m² in 1 Stunde bzw. 35 l/m² in 6 Stunden.

  Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter

Ab Regenmengen über 40 l/m² in 1 Stunde bzw. 60 l/m² in 6 Stunden werden extreme Unwetterwarnungen ausgegeben.

Dauerregen

Dauerregen
  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Dauerregenwarnungen werden ausgerufen, sobald 25 bis 40 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden) fallen.

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Ab Niederschlagsmengen über 40 l/m² innerhalb 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden) gelten Unwetterwarnungen.

  Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter

Extreme Unwetterwarnungen vor ergiebigem Dauerregen sind ab 70 l/m² binnen 12 Stunden (bzw. 80 l/m² in 24 Stunden, 90 l/m² in 48 Stunden, 120 l/m² in 72 Stunden) aktiv.

Nebel

Nebel
  Warnstufe

Nicht jedes warnwürdige Wetterelement wird in mehrere Warnstufen eingeteilt. Bei Nebelwarnungen gibt es nur eine Warnstufe. Diese existiert, sobald die Sichtweite an mehreren Orten unter 150 Meter sinkt.

Tauwetter

Tauwetter
  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Bedingt durch steigende Temperaturen existieren Tauwetterwarnungen der Warnstufe 2 bei einer Abflussmenge (durch gefallenen Niederschlag und Wasserabgabe aus der Schneedecke) von 25 bis 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 30 bis 50 l/m² in 24 Stunden, 40 bis 60 l/m² in 48 Stunden, 60 bis 90 l/m² in 72 Stunden).

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Unwetterwarnungen vor starkem Tauwetter gelten bei Abflussmengen ab 40 l/m² in 12 Stunden (bzw. 50 l/m² in 24 Stunden, 60 l/m² in 48 Stunden, 90 l/m² in 72 Stunden).

Hitze

Hitze
  Starke Wärmebelastung

Zwei Tage in Folge gefühlte Temperaturen von 32 Grad Celsius

  Extreme Wäremebelastung

gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag > 38 Grad Celsius

Schneefall

Schneefall
  Warnstufe 1 | Wetterwarnungen

Je nach erwarteter Neuschneemenge existieren verschiedene Schneefallwarnstufen. In Lagen bis 800 Meter werden erste Schneefallwarnungen ausgegeben, sobald mit bis zu 5 cm Neuschnee innerhalb 6 Stunden (bzw. bis 10 cm in 12 Stunden, bis 15 cm in 24 Stunden, bis 20 cm in 48 bzw. 72 Stunden) zu rechnen ist. Für Lagen oberhalb 800 Meter gibt es zusätzlich Einzelfallentscheidungen.

  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

In einer Lage bis 800 Meter wird bei Neuschneemengen zwischen 5 bis 10 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 15 cm in 12 Stunden, 15 bis 30 cm in 24 Stunden, 20 bis 40 cm in 48 bzw. 72 Stunden) die Warnstufe 2 aktiv. Die Richtwerte (Einzelfallentscheidung) in Lagen oberhalb 800 Meter liegen bei 5 bis 20 cm in 6 Stunden (bzw. 10 bis 30 cm in 12 Stunden, 15 bis 40 cm in 24 Stunden, 20 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden).

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Unwetterwarnungen gelten in tieferen Lagen bei erwarteten Neuschneemengen zwischen 10 und 20 cm in 6 Stunden (bzw. 15 bis 25 cm in 12 Stunden, 30 bis 40 cm in 24 Stunden, 40 bis 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden). Oberhalb von 800 Metern existieren in der Regel (Einzelfallentscheidung) Grenzwerte zwischen 20 und 30 cm in 6 Stunden (bzw. 30 bis 50 cm in 12 Stunden, 40 bis 60 cm in 24 Stunden, 50 bis 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden).

  Warnstufe 4 | Warnungen vor extremem Unwetter

Ab 20 cm Neuschnee binnen 6 Stunden (25 cm in 12 Stunden, 40 cm in 24 Stunden, 50 cm in 48 bzw. 72 Stunden) wird Warnstufe 4 ausgerufen. Diese Grenzwerte gelten für Lagen bis 800 Meter. In größeren Höhen sind folgende Richtwerte festgelegt: 30 cm in 6 Stunden bzw. 50 cm in 12 Stunden, 60 cm in 24 Stunden, 70 cm in 48 bzw. 72 Stunden. Zusätzlich gibt es Einzelfallentscheidungen.

Glätte/Glatteis

Glätte/Glatteis
  Warnstufe 1 | Wetterwarnungen

Glättewarnungen werden herausgegeben, wenn verbreitet mit überfrierender Nässe und/oder mit sehr starken Reifablagerungen gerechnet werden muss.

  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Örtliche Glatteiswarnungen existieren, wenn kurzzeitig oder kleinräumig Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen oder Sprühregen besteht und/oder überfrierende Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen auftritt.

  Warnstufe 3 | Unwetterwarnungen

Unwetterwarnungen vor Glatteis sind aktiv, sobald verbreitet mit Glatteisbildung durch gefrierenden Regen oder Sprühregen am Boden oder an Gegenständen gerechnet werden muss. In Einzelfallentscheidung gilt die Unwetterwarnung auch bei verbreitetem Auftreten von überfrierender Nässe mit erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Frost

Frost
  Warnstufe 1 | Wetterwarnungen

Frostwarnungen werden aktiv, wenn die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter verbreitet unter den Gefrierpunkt sinkt.

  Warnstufe 2 | Warnungen vor markantem Wetter

Die Warnstufe 2 gilt, sobald die Lufttemperatur in Lagen bis 800 Meter überörtlich oder anhaltend unter minus 10 Grad liegt.

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