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Winterreifenpflicht: Von dieser neuen Regelung weiß bisher kaum jemand

Fr 14.09.2018 | 14:51 Uhr - Redaktion
Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winterreifen ans Auto. Eine Missachtung kann zu doppelter Strafe führen. ©dpa

Das Thema Winterreifen führt jedes Jahr zu Verwirrung und Diskussionen. Eine neue Regelung, die bereits 2017 beschlossen wurde, ist bisher kaum bekannt.

Jedes Jahr, wenn es auf den Winter zugeht, steigt die Unsicherheit in Bezug auf Winterreifen. Schließlich gibt es keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, ab wann Winterreifen tatsächlich verpflichtend sind. 

Neue Regelung: Bußgeld nicht nur für den Fahrer

Trotzdem ist ein Bußgeld fällig, wenn man bei entsprechender Wetterlage ohne Winterreifen unterwegs ist. Eine relativ neue Regelung sorgt dafür, dass in diesem Fall nicht nur der Fahrer des Wagens zur Kasse gebeten wird. Diese Änderung leitete der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Anfang 2017 in die Wege.

Laut einer repräsentativen Umfrage von reifen.com haben jedoch fast drei Viertel der Autofahrer, nämlich 73 Prozent, noch nie etwas von dieser neuen Regelung gehört - und das obwohl sie schon seit letztem Winter gilt.

Wie der ADAC auf seiner Webseite erklärt, muss neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter ein Bußgeld bezahlen, wenn man unerlaubterweise ohne Winterreifen unterwegs ist - vorausgesetzt Fahrer und Halter sind nicht identisch. So kann es also sein, dass ein Verstoß der Winterreifen-Pflicht dazu führt, dass gleich zwei Personen zur Kasse gebeten werden.

Zweck der neuen Winterreifen-Verordnung

Die neue Regelung gilt, wenn der Halter sein Auto an jemand anderen verleiht, also beispielsweise die Eltern an ihre Kinder. Aber es geht noch weiter: Auch bei Mietwagen-Anbietern, Carsharing-Autos und Dienstwagen greift diese Regelung. Auch in diesen Fällen ist der Halter schließlich nicht der Fahrer. 

Das hat einen Vorteil für Autofahrer: Die Betreiber von Auto-Verleihern & Co. haben dadurch eine größere Motivation, regelmäßig die Reifen zu wechseln und darauf zu achten, dass alle Kunden auch bei winterlichen Verhältnissen sicher auf den Straßen unterwegs sind. 

Noch eine neue Verordnung

Nach einer weiteren neuen Verordnung, die seit 01.01.2018 gilt, dürfen außerdem nur noch Winterreifen mit Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte) hergestellt werden. 

Das bisherige M+S-Symbol (Matsch und Schnee) reicht dann nicht mehr aus. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis 30.09.2024, sodass Du Deine jetzigen Reifen nicht sofort ersetzen musst.

Alles, worauf Du beim Kauf von Winterreifen achten musst, erfährst Du hier.

So hoch fällt das Bußgeld aus

Das Bußgeld, wenn man ohne Winterreifen unterwegs ist, obwohl die Straßenverhältnisse winterlich sind, beträgt laut dem aktuellen Bußgeldkatalog 60 Euro. Bei Behinderung anderer Fahrer sind es schon 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro. Außerdem erhält man in jedem dieser Fälle einen Punkt in Flensburg. 

Der Fahrzeughalter muss nach der neuen Regelung mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro rechnen, wenn er zulässt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen noch mit Sommerreifen gefahren wird. Die exakte Höhe der Strafe hängt davon ab, inwiefern durch die falschen Reifen jemand gefährdet wurde oder nicht. 

Ab wann brauche ich Winterreifen? 

In Deutschland herrscht eine sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Hierzu gibt es also keine klare gesetzliche Regelung. Es kommt ganz auf die Straßenverhältnisse an. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen verpflichtend. Die Winterreifenpflicht ist also situativ. Unter winterlichen Straßenverhältnissen versteht man Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch.

Alles Wichtige zu Winterreifen hat Anna Gröbel in folgendem Video für Dich zusammengefasst:

Von Oktober bis Ostern sollten die Winterreifen drauf sein. Wir erklären, was Sie sonst bei der Winterbereifung für Ihr Auto beachten müssen.

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