Menu
Login
Panorama

Wintereinbruch im Frühling - Vermieter darf Heizung nicht abstellen

Mo 25.04.2016 | 00:00 Uhr - Quelle: dpa
Die Heizung darf nicht zu früh abgestellt werden. ©dpa

Wird es im Frühling noch einmal richtig kalt, müssen Mieter in ihren Wohnungen nicht frieren. Denn Vermieter dürfen die Heizungsanlage nicht zu früh abstellen.

Laut Rechtsprechung muss in allen Räumen der Wohnung tagsüber von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden können. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr darf der Vermieter die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren. Maximal 18 Grad müssen aber möglich sein. 

Sollte die Heizung ganz oder in einzelnen Räumen nicht funktionieren, muss der Mieter seinen Vermieter darüber unverzüglich informieren.
Der Vermieter muss dann die Heizung reparieren lassen. Tut er das nicht oder dauert die Reparatur lange, rechtfertigt das eine Mietminderung. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach dem Umfang des Ausfalls.

Teile diese Info mit deinen Freunden
Artikel bewerten
Zur News-Übersicht Panorama

Empfehlungen

Wetter heute: Blitz und Donner am Donnerstag - Hier wird es heftig
3-Tage-Wetter: Achtung! Hier drohen Hagel, Sturm und Starkregen!
Wetter 16 Tage: Polarluftattacke! Schlagen die Eisheiligen eiskalt zu?
Unwetterfahrplan für Deutschland: Wo Hagel, Sturm und Regen zuerst ankommen
Wetterprognose Mai: Hitze, Unwetter, Schnee oder ruhiger Frühlingsmonat?
Schwere Schäden! Dutzende Tornados wüten in den USA   
Eisschwund in der Antarktis: Tausende Kaiserpinguin-Küken sterben
Warum ist das Aprilwetter eigentlich so wechselhaft?
Plötzliche Bodenhebung in Italien: Sorge um Europas Supervulkan
Brutzeit bei den Störchen: So seht ihr die Jungstörche auf der Livecam schlüpfen
Meerblick Webcam TV: Livebilder von Nord- & Ostsee