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Ratgeber

Weihnachtsgeschenke umtauschen? Das gilt aufgrund des Lockdowns

Mi 16.12.2020 | 15:40 Uhr - Bettina Marx - Quelle: dpa/wetter.com
Wetter 16 Tage: Winter kommt zu Weihnachten - auch mit Schnee?

Viele haben vor dem Lockdown noch alle Weihnachtsgeschenke gekauft. In der Eile hat man schnell mal das falsche Geschenk ausgewählt. Was nun? Das solltest du beim Umtausch in Zeit von Corona beachten.

Nicht jedes Geschenk an Weihnachten stößt auf Begeisterung. Doch wie können Geschenke, die einem nicht gefallen, trotz des coronabedingten Lockdowns umgetauscht werden? 

Umtausch der Weihnachtsgeschenke muss wegen Lockdown warten 

Anders als in den vergangenen Jahren lassen sich ungeliebte Weihnachtsgeschenke diesmal nicht direkt nach Weihnachten in den Läden umtauschen. Kunden müssen warten, bis der Corona-Lockdown beendet ist und die Geschäfte wieder öffnen dürfen. 

Zwar sind Händler bei einwandfreier Ware nicht generell zum Umtausch verpflichtet. In der Regel sind aber die meisten Händler und Unternehmen kulant und willigen einem Umtausch ein.

Personalisierte Geschenke sind allerdings vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Da der Händler personalisierte Ware anderweitig nicht mehr verkaufen kann.  

Ob wir übrigens pünktlich zur Bescherung auf Schnee hoffen dürfen, zeigen wir dir im Video ganz zu Beginn des Artikels. 

Geschenke online verkaufen: Das solltest du beachten

Wer lieber den Weg des Onlineverkaufs wählt, sollte sich bei der Verkaufsplattform in jedem Fall als privater Verkäufer anmelden, rät der IT-Branchenverband Bitkom. So müssen nämlich keine Widerrufs- und Rückgaberechte eingeräumt werden, und auch keine gesetzliche Gewährleistung. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft".

Beim Verschicken ist man mit einer versicherten Versandart grundsätzlich am besten beraten: Sonst kann es passieren, dass man als Verkäufer für verloren gegangene Sendungen haften muss. Um sich zusätzlich abzusichern, kann ein Zusatz wie "Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt" helfen. 

Umtauschrecht bei online bestellter Ware? 

Aufgrund des coronabedingten Lockdowns bestellen viele ihre Weihnachtsgeschenke online. Welche Frist du dafür einhalten musst, damit die Geschenke noch vor Weihnachten ankommen, kannst du im Artikel "Diese Fristen gelten für die Weihnachtspost" nachlesen.

Bei online bestellten Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen, kann der Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden und die Ware zurückgeschickt werden.

Das gilt aber nur, wenn die Verpackung noch nicht geöffnet bzw. die Ware nicht benutzt wurde.

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