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Vorsicht! Darum solltest du 2020 niemals abkürzen

Mi 15.01.2020 | 10:30 Uhr - Marvin Klecker
Künftig solltest du die Jahreszahl 2020 immer ganz ausschreiben. ©Shutterstock

Verbraucherschützer warnen davor, das Jahr 2020 auf Dokumenten abzukürzen. Betrüger könnten sich dies nämlich zu Nutzen machen.

Jedes Jahr dieselbe Leier! Selbst Wochen nach dem Jahreswechsel tun wir uns immer noch schwer, die richtige Jahreszahl zu schreiben. Doch der Wechsel in das neue Jahrzehnt sorgt für ein viel größeres Problem als nur zu korrigierende Jahreszahlen.

Abgekürzte Jahreszahlen können zu Betrügereien führen

Man sollte beim Schreiben des Datums die Jahreszahl keinesfalls abkürzen (z.B. 15.01.20). Was vor dem Jahreswechsel noch problemlos ging, könnte dir jetzt große Probleme bereiten. Betrüger könnten nämlich im Nachhinein eine andere Jahreszahl ohne deine Kenntnis dahinter schreiben. So wird aus dem 15.01.20 schnell der 15.01.2019 oder 15.01.2018. 

So funktioniert die Betrugsmasche

Vor diesem Trick warnen allen voran die US-Behörden sowie einige Verbraucherzentralen. Die Folgen dieser Betrügerei können nämlich katastrophal sein. Dazu folgendes Beispiel: Du schließt einen Finanzvertrag ab, in dem eine Ratenzahlung ab dem 01.02.20 vereinbart ist.

Schreibst du das Jahr nicht aus, könnten Betrüger daraus den 01.02.2019 machen. Das würde bedeuten, dass der Vertrag schon ein Jahr gilt und du mit der Ratenzahlung ein Jahr im Rückstand wärst.

Auch Gutscheine können betroffen sein

Auch bei Gutscheinen kann dir die Masche einen finanziellen Schaden zufügen. Ein Gutschein, der bis zum 31.12.20 gültig ist, ist durch das Hinzufügen von nur zwei Zahlen nur noch bis zum 31.12.2019 gültig und wäre damit abgelaufen.

Vorsicht auch bei Vordatierungen

Nicht nur Rückdatierungen, sondern auch Vordatierungen können problematisch werden. Zum Beispiel bei der Zahlung von Sozialbeiträgen. Dort wird aus dem Zahlungsbeginn am 01.03.20 schnell der 01.03.2021. 

Gefahr besteht vor allem bei digitalen Dokumenten

Im Großen und Ganzen gilt: Fristen könnten bei Nichtausschreiben der Jahreszahl quasi beliebig verlängert oder verkürzt werden. Besonders leicht geht das bei digitalen Dokumenten.

Bei diesen könnte man das Datum beliebig verändern, während bei Dokumenten in Papierform man immerhin noch die Schrift und die Stiftfarbe der jeweiligen Person imitieren muss.

Bisher keine bekannten Fälle der Masche

Es besteht jetzt jedoch keinen Grund zur Panik! Denn sowohl die Polizei als auch Verbraucherschützer sind auf Nachfrage von WELT bisher keine Fälle bekannt, in denen ein solcher Trick vollzogen wurde. 

Daher sollten wir dafür sorgen, dass es so bleibt. Schreibe deshalb das Datum, vor allem auf Verträgen, immer aus!

Welche Änderungen dich übrigens im Jahr 2020 erwarten, erfährst du im folgenden Video:


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