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Unwetterschäden schnell melden

Mo 15.06.2015 | 13:26 Uhr - Redaktion

Eine genaue Frist dafür gibt es laut Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg nicht. Als erste Maßnahme kann es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken oder anzurufen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.

Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentierung sollten Betroffene Fotos machen, rät der BdV. Daneben sollte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.

dpa

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