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Neues Insektenschutzpaket: Wirklich mehr Schutz für Bienen und Co.?

Do 11.02.2021 | 11:55 Uhr - Quelle: dpa
Insekten retten! Diese Pflanzen sollten aus deinem Garten verschwinden

Trotz vieler Kritik ist das neue Insektenschutzpaket beschlossen worden. Doch welche Änderungen bringt das mit sich und werden die kleinen Tiere wirklich dadurch geschützt?

Lange wurde darum gerungen, im Vorfeld gab es nicht nur von Landwirten heftigen Gegenwind: Das Gesetzespaket zum Insektenschutz ist nun auf den Weg gebracht. Es besteht aus zwei Teilen, die gemeinsam einen Beitrag zur Wahrung der Artenvielfalt in Deutschland leisten sollen. Was genau soll sich ändern?

Wie du selbst in deinem Garten Insekten schützen kannst, erklären wir dir oben im Video.

Bundesregierung sieht Handlungsbedarf

Insekten sind ein zentraler Teil der biologischen Vielfalt und spielen in den Ökosystemen eine wichtige Rolle. Ihr Bestand ist in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Um diesem Trend Einhalt zu gebieten, hat das Bundeskabinett am 4. September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedet.

Es ist die Grundlage für die an diesem Mittwoch auf den Weg gebrachten Maßnahmen. Da die Ursachen für das Insektensterben vielfältig sind, müssen sie auf mehreren Ebenen greifen. Bedroht sind Insekten unter anderem durch den Verlust von Lebensräumen und den Einsatz von Pestiziden. Auch Schadstoffe in Böden und Gewässern und Lichtverschmutzung spielen beim Verlust von Insekten eine Rolle.

Das regelt die neue Gesetzgebung

Das sogenannte "Insektenschutzgesetz", das für viele Diskussionen gesorgt hat, heißt eigentlich mittlerweile anders. Es handelt sich dabei um die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes - den Teil des Paketes, den das Bundesumweltministerium federführend in der Hand hatte.

Mehr geschützte Biotope in Deutschland

Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz soll den Insektenschwund eindämmen und in Deutschland für mehr gesetzlich geschützte Biotope sorgen. So sollen der Novelle zufolge in Zukunft auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern zu den geschützten Biotopen zählen. Sie beherbergen viele Insektenarten.

Chemikalieneinsatz soll reduziert werden

Auch der Einsatz von Bioziden - also Chemikalien zur Bekämpfung von Schädlingen - soll in bestimmten Schutzgebieten eingeschränkt werden. Das Gesetz muss im nächsten Schritt noch den Bundestag passieren.

Auch Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung vorgesehen

Im Kampf gegen die Lichtverschmutzung sieht der Gesetzentwurf vor, in Naturschutzgebieten und Nationalparks die Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungen grundsätzlich zu verbieten. Darüber hinaus wird eine Grundlage dafür geschaffen, den Betrieb von Himmelsstrahlern stark einzuschränken und die Verwendung sogenannter "Insektenvernichterlampen" außerhalb geschlossener Räume zu untersagen.

Die Erde wird pro Jahr um 2 Prozent heller. Das geht aus Studien des Deutschen Geoforschungszentrums hervor. Grund dafür ist das nächtliche Kunstlicht. Unser Experte Andreas Machalica beleuchtet sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte der Lichtverschmutzung und zeigt auf, wie das Kunstlicht reduziert werden kann.

Das beinhaltet die neue Pflanzenschutzverordnung

Um diesen Teil des Pakets, den das Bundesagrarministerium federführend erarbeitet hat und der im nächsten Schritt den Bundesrat passieren muss, wurde bis zuletzt gerungen. Die Verordnung regelt den Einsatz aller Pflanzenschutzmittel jenseits von Bioziden - also auch den des umstrittenen Wirkstoffs Glyphosat. Ab 1. Januar 2024 soll der Einsatz von Glyphosat komplett verboten werden. Bis dahin gelten starke Einschränkungen und Teilverbote für gewisse Bereiche, etwa rund um Häuser und in Kleingärten sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, beispielsweise in Parks.

So wird mit Schutzgebieten umgegangen

Auch in europäischen Schutzgebieten - den sogenannten FFH-Gebieten - und nationalen Naturschutzräumen sollen künftig Verbote für Pflanzenschutzmittel gelten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums umfasst das Verbot von Pflanzenschutzmitteln 4,9 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Verordnung mit einigen Ausnahmen

Für die FFH-Gebiete sieht die Verordnung aber einige Ausnahmen vor: etwa für den Obst-, Gemüse- und Weinanbau sowie für den Anbau von Hopfen. Für den Ackerbau in FFH-Gebieten bekommen Landwirte eine Frist bis zum 30. Juni 2024, um auf freiwilliger Basis Naturschutzmaßnahmen zu ergreifen. Vereinbarungen, die in den einzelnen Bundesländern zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln getroffen worden sind, bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Das gilt auch für die dort geregelten Mindestabstände zu Gewässern, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ebenfalls limitieren sollen. Je nach Begrünung sind fünf oder zehn Meter Abstand vorgesehen.

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