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Infos zum Blitzschutz

Mo 08.06.2015 | 16:53 Uhr - Redaktion

In Baden-Württemberg gibt es laut einem Sprecher von Haus & Grund Württemberg für Privatleute keine Pflicht, einen Blitzableiter zu installieren. Die SV Versicherung, die als ehemaliger Monopolist immer noch etwa 70 Prozent der Gebäude im Land abdeckt, hat ebenfalls keine pauschale Regel. "Wenn in den Bauvorschriften ein Blitzableiter vorgeschrieben wird, spielt das für die Versicherung im Schadenfall eine Rolle, sollte keiner vorhanden sein", erklärte eine Sprecherin. "Unsere Erfahrung zeigt, dass in den meisten Bauvorschriften der Blitzableiter keine Pflicht ist." Ausnahmen seien manche Gebäude von öffentlichem Interesse wie Denkmäler oder historische Bauten.

Ein Blitzableiter schütze aber nicht zwangsläufig vor Schäden wie Überlastungen im Stromnetz, betonte der Sprecher von Haus & Grund. Daher empfehlen Expertem neben dem Blitzableiter auch inneren Blitzschutz. Dabei geht es darum, die zusätzliche Energie durch den Blitz sicher zu verteilen. Wie viele Gebäude in Baden-Württemberg entsprechend ausgestattet sind, konnte zunächst niemand sagen.

dpa

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