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Cannabis in der Wohnung ist Kündigungsgrund

Mi 18.04.2012 | 14:37 Uhr - Redaktion

Der Untermieter einer Mieterin baute in der Wohnung Cannabispflanzen an. Neben den Pflanzen fand die Polizei bei einer Durchsuchung zahlreiche für den Cannabisanbau bestimmte technische Geräte sowie verkaufsfertig verpacktes Marihuana.

Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis unter Hinweis auf den Drogenanbau fristlos, ohne zuvor eine Abmahnung zu erklären. Die Mieterin erklärte, von den Aktivitäten des Untermieters keine Kenntnis gehabt zu haben. Sie kündigte an, dass ein anderer Untermieter einziehen würde. Der ursprüngliche Untermieter zog aus.

An der Kündigung änderte dies nichts. Der vertragswidrige Gebrauch der Wohnung durch den unerlaubten Anbau und Konsum von Cannabis d stelle unter Abwägung der Interessen von Vermieterin und Mieterin einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnisses dar, so das Gericht.

Darauf, dass die Straftat nicht der Mieterin, sondern ihrem Untermieter zur Last gelegt wird, komme es nicht an. Die Vermieterin müsse sich das Verschulden ihres Untermieters zurechnen lassen. Das habe zur Folge, dass der Hauptmieter für das Verschulden des Untermieters genau wie für eigenes Verschulden haftet.

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