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Klima

Bei Windenergie-Planung Einigung möglich

So 17.05.2015 | 14:10 Uhr - Redaktion
Für eine gesetzliche Regelung zum geordneten Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein bahnt sich offenkundig eine größere Mehrheit im Landtag an. Wenn die letzten Gespräche erfolgreich sind, könnte in dieser Woche im Landtag auch die CDU für die von der Koalition geplanten Änderungen im Planungsrecht stimmen. "Wir sind uns im Prinzip einig; eine Lösung zeichnet sich ab", sagte die SPD-Sprecherin für Landesplanung, Kirsten Eickhoff-Weber, der Deutschen Presse-Agentur. Auch CDU-Fraktionschef Daniel Günther zeigte sich zuversichtlich.

Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW will mit Änderungen im Planungsrecht den Bau weiterer Windanlagen für zwei Jahre grundsätzlich untersagen und zugleich Ausnahmen zulassen. Das Regierungsbündnis will damit auf Urteile reagieren, mit denen das Oberverwaltungsgericht Regionalpläne gekippt hatte. Damit waren Befürchtungen aufgekommen, der politisch gewollte Windkraft-Ausbau könnte im Wildwuchs weitergehen.

Verkehrsprojekte oder Industrieansiedlungen
Die nun von der Koalition vorgesehenen sogenannten Veränderungssperren sollten nach dem zunächst eingebrachten Entwurf aber nicht auf Windanlagen beschränkt werden, was der CDU zu weit ginge. Die Christdemokraten befürchten, eine allgemeine Ermächtigung für landesweite Veränderungssperren könnte auch wichtige Verkehrsprojekte oder Industrieansiedlungen betreffen. Deswegen forderte die CDU entsprechende Nachbesserungen.

Eine Lösung zeichnet sich ab
"Ich habe vor der Beschlussfassung durch die CDU-Fraktion zwei ausführliche Telefonate mit dem Chef der Staatskanzlei geführt", sagte CDU-Fraktionschef Günther der dpa. "Fachliche Bedenken stehen unserem Vorschlag nicht entgegen. Da wir die Rechte des Parlamentes mit unserem Vorschlag stärken, bin ich bezüglich einer Einigung sehr optimistisch." Weitere Kompromissmöglichkeiten seitens der CDU sehe er nicht. "Als Oppositionsfraktion werden wir der Regierung bei diesem wichtigen Projekt keine Freibriefe erteilen." Details sollten noch Anfang der nächsten Woche geklärt werden, sagte SPD-Planungsexpertin Eickhoff-Weber.

Das OVG hatte mit seinen Urteilen unter anderem gerügt, dass von der Ausweisung von Windeignungsflächen von vornherein jene Gemeinden ausgeschlossen wurden, die sich gegen Windkraftnutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Dies dürfe nicht allein ein Ausschlusskriterium sein.

dpa

 
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