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Erdbeben in Italien – Was Urlauber jetzt beachten sollten

Mi 24.08.2016 | 00:00 Uhr - Quelle: dpa
Bei dem schweren Erdbeben in Italien sind mehrere Menschen ums Leben gekommen. ©dpa

Nach dem schweren Erdbeben in der vergangenen Nacht sind neben der italienischen Bevölkerung auch viele Italien-Reisende verunsichert. Was müssen Italien-Urlauber wissen?

Italien wurde erneut von einem schweren Erdbeben heimgesucht. Ganze Ortschaften in der Region zwischen Umbrien, Latium und den Marken liegen in Trümmern. Rettungskräfte versuchen, in einem verzweifelten Kampf gegen die Zeit, möglichst viele Verschüttete zu bergen. Bereits jetzt ist aber klar, dass das Unglück zahlreiche Menschenleben forderte. 

Das Beben war ebenfalls in Rom und an der Adria-Küste zu spüren. Die italienische Hauptstadt liegt rund 150 Kilometer von den verwüsteten Orten entfernt. Gerade im Sommer ist das Land ein beliebtes Reiseziel. Können Urlauber geplante Reisen nun kostenlos absagen?

Lassen sich geplante Pauschalreisen nach Rom oder an die Adria jetzt kostenlos stornieren?
Nein. Da diese zwei Reiseziele nicht direkt betroffen sind, kann man nicht kostenlos stornieren. Der Urlaub kann nur storniert werden, wenn die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Das reine Unwohlsein sei nicht ausreichend. Das gilt auch für den Fall, dass Urlauber in Rom oder an der Adria jetzt auf Kosten des Veranstalters früher abreisen wollen.

Eine feste Regelung, in welchem Umkreis vom Zentrum Urlauber kostenlos stornieren können, gibt es nicht.

Was ist, wenn Reisende sich vor Nachbeben fürchte?
Angst hat keinen Einfluss auf die Chance, ob man seine Reise kostenlos stornieren kann oder nicht. Ein Seismologe müsste zu der Einschätzung kommen, dass das Reiseziel von Nachbeben betroffen sein könnte und diese mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 30 Prozent eintreten. 

Was ist, wenn Reisende in der betroffenen Region Urlaub machen?
Dann können Pauschalreisende wegen erheblicher Gefährdung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss man allfällige Mehrkosten, die durch eine frühere Rückreise entstehen könnten, mit dem Reiseveranstalter geteilt werden. 

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