Neue EU- Verordnung ab heute: Das Ende von knusprigen Pommes?

- Bettina Marx
Neue EU- Verordnung ab heute: Das Ende von knusprigen Pommes?
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Durch die Acrylamid-Verordnung der EU gibt es neue Regeln für Pommes.

Auf Gastronomen kommen neue Herausforderungen zu. Auch für Verbraucher gelten ab April 2018 neue Gesetze. Dieses Verbot betrifft mit Sicherheit auch Sie!

Der April 2018 hält zahlreiche Neuerungen bereit. So müssen wir in Zukunft auf das Bleigießen an Silvester verzichten. Neue Herausforderungen kommen auch auf Gastronomen, Fast Food-Ketten und Bäcker zu. Leiharbeiter und Zeitarbeiter profitieren aber von den neuen Gesetzen ab 1. April 2018.

Mindestlohn, Bleigießen und Pommes - Das ändert sich im April 2018!
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Richtlinie zur Reduzierung von Acrylamid in Lebensmitteln

Eine weitere Verordnung führt die EU ab 11. April 2018 ein. Dadurch soll das gesundheitsschädliche Acrylamid, das beispielsweise beim Frittieren von Pommes Frites entsteht, reduziert werden. Der Acrylamid-Richtwert, den die EU festlegt, gilt auch für Backwaren. Acrylamid wird nämlich als krebserregend eingestuft.

Die Verordnung fordert u.a., dass 

  • Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet werden
  • mit Einweichen oder Blanchieren die Stärke vor dem Frittieren ausgewaschen wird
  • mit möglichst niedrigen Temperaturen gegart und Fritten oder Brot nur so stark gebräunt werden wie nötig.

Höherer Mindestlohn für Leiharbeiter und Zeitarbeiter

Leiharbeiter und Zeitarbeiter bekommen ab 1. April 2018 mehr Lohn. In Westdeutschland steigt der Mindestlohn um 2,8 %, also von 9,23 Euro auf 9,47 Euro. In Ostdeutschland und Berlin gibt es eine Mindestlohnerhöhung von 4 %, wodurch der Stundenlohn von 8,91 Euro auf 9,27 Euro steigt. 

Mit der Lohnerhöhung sollen die Entgelttarife zwischen West- und Ostdeutschland stufenweise angeglichen werden.

Bleigießen wird verboten

Bleigießen gehört zu einem der beliebten Bräuche an Silvester. Damit ist aber bald Schluss! Denn in der Chemikalienverordnung der EU, die ab 1. April 2018 in Kraft tritt, sind neue Grenzwerte für Blei festgelegt. Dabei darf der Bleigehalt von 0,3 % nicht überschritten werden. 

Da der aktuelle Bleigehalt der üblichen Bleifiguren bei 70 % liegt, kommt die drastische Reduzierung des Bleigehalts einem Verbot gleich. Bleigieß-Sets dürfen dementsprechend nicht mehr verkauft werden.

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