Wichtige Infos für Italien-Reisende: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt

- Redaktion - Quelle: dpa
Ab August soll eine Corona-Testpflicht für alle Reiserückkehrer:innen gelten.
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In Italien gelten seit Freitag strengere Corona-Regeln, daran müssen sich auch alle Urlauber:innen vor Ort halten. Für verschiedene Aktivitäten ist nun der sogenannte "Grüne Pass" erforderlich.

Im Kampf gegen Corona treten in Italien ab Freitag für diverse Aktivitäten strengere Regeln in Kraft:

"Grüner Pass" für Restaurantbesuch

Wer ab Freitag in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen.

Die neuen Regeln gelten auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien oder für Fitnessstudios. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren. Restaurantbesitzer:innen oder Betreiber:innen anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

Das müssen deutsche Urlauber:innen beachten

Die Nachweise eines der "drei G" (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen. Urlauber:innen, die in Deutschland geimpft wurden, können ihr digitales EU-Impfzertifikat vorzeigen. Wie du es erhältst, erfährst du in diesem Video:

Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung aus. Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für Hotels oder öffentliche Verkehrsmittel ist kein "Grüner Pass" notwendig. Ab September gilt der Pass dann auch in Fernzügen und -bussen, auf Fähren oder bei Flügen. Das beschloss das Kabinett am Donnerstagabend.

Alle wichtigen Infos zur Coronakrise erfährst du in unserem Corona-Ticker: Coronavirus im Ticker: Alle aktuellen Infos und Zahlen

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