Corona-Impfung: Wann bin ich endlich dran?

- Marvin Klecker
Beunruhigendes Ergebnis: FFP2-Masken im Test
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Die Impfungen gegen das Coronavirus gehen weiter schleppend voran. Deshalb möchte der Bund den Impfturbo zünden und immer mehr Menschen impfen. Doch wann ist man selbst endlich an der Reihe?

Die Corona-Lage in Deutschland spitzt sich immer weiter zu. So steigt die 7-Tage-Inzidenz immer weiter an und in immer mehr Kreisen und Kommunen greift die sogenannte "Corona-Notbremse". Über die aktuelle Entwicklung halten wir dich in unserem Corona-Ticker auf dem Laufenden.

Impfen als Weg aus der Pandemie

Als einziger Weg raus aus dem Lockdown gilt die Corona-Impfung. Doch die verläuft weiterhin nicht so wie geplant; nicht zuletzt wegen der knapp einwöchigen Aussetzung des Astrazeneca-Impfstoffs. Hinzu kommt, dass die Impfquoten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Neben der Impfung ist auch die Maskenpflicht ein Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Doch hast du gewusst, dass nur eine von zehn FFP2-Masken als einwandfrei getestet wurde? Mehr dazu erfährst du oben im Video.

Priogruppe Eins weitestgehend abgeschlossen

Immerhin ist in allen 16 Bundesländern die "Priorisierungsgruppe 1" weitestgehend durchgeimpft. Dazu zählen unter anderem Menschen über 80 Jahre, Altenheimbewohner:innen sowie Personal in Krankenhäusern und bei Rettungsdiensten.

Nun sind die Personen, die der zweiten Priorisierungsgruppe angehören, dran mit der Impfung. Je nach Bundesland können sich diese auf bestimmten Portalen anmelden oder telefonisch einen Impftermin auswählen.

Menschen mit hoher Priorität können geimpft werden

Im Gegensatz zur ersten Gruppe beinhaltet die "Priorisierungsgruppe 2" weitaus mehr Menschen; nämlich die, die mit "hoher Priorität" Anspruch auf die Impfung haben. Allen voran bekommen nun Personen über 70 Jahre den Impfstoff verabreicht. Dasselbe gilt für Menschen mit einer schweren Vorerkrankung. Dazu zählen vor allem Personen mit Trisomie 21, Demenz, einer geistigen Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen. Dasselbe gilt für Krebspatient:innen und Menschen mit chronischen Leber-, Nieren-  oder schweren Lungenerkrankung.

Auch Kontaktpersonen sind impfberechtigt

Doch auch bestimmte Personen, die nicht zu den bisher aufgezählten Gruppen zählen, sind zur Impfung berechtigt. Dazu zählen bis zu zwei enge Kontaktpersonen, die über 70 Jahre sind oder an einer der oben aufgeführten Erkrankungen leiden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Betroffenen nicht in einer speziellen Einrichtung leben. Auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren sind impfberechtigt.

Auch diese Gruppen können geimpft werden

Ebenfalls für eine Impfung berechtigt sind besonders folgende Personengruppen:

  • Personen in medizinischen Einrichtungen sowie im öffentlichen Gesundheitsdienst, die nicht zur ersten Priorisierungsgruppe gehört haben
  • Polizei- und Einsatzkräfte sowie Soldat:innen, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Mitarbeiter:innen der Außenvertretungen Deutschlands
  • Personen in der Kinderbetreuung, -tagespflege sowie Lehrkräfte in Grund-, Sonder- und Förderschulen
  • Bewohner:innen von Flüchtlings- oder Obdachloseneinrichtungen 
  • Personen, die regelmäßig bei Älteren oder Pflegebedürftigen tätig sind

Zeitpunkt für weitere Impfungen unklar

Falls du dich nicht in der Auflistung wiederfindest, gehörst du den Priorisierungsgruppen drei oder vier an. Diese sind derzeit in keinem Bundesland zur Impfung berechtigt. Wann dies der Fall sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wir halten dich aber selbstverständlich hier auf dem Laufenden!
Übrigens: Welche Coronaregeln jetzt über die Ostertage gelten, erfährst du hier:
An Ostern 2021 gelten nun besonders harte Corona-Regeln.
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